Handelsgesetzbuch
| weiter zu: § 18 HGB |
§ 17 HGB Begriff der Firma
Erstes Buch: Handelsstand
Dritter Abschnitt: Handelsfirma
(1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.
(2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.
| weiter zu: § 18 HGB |
Steuer-Newsletter
