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Handelsgesetzbuch
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BFH - Urteile
§ 17 HGB Begriff der Firma
Erstes Buch: Handelsstand
Dritter Abschnitt: Handelsfirma
(1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.
(2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.
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