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Handelsgesetzbuch
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BFH - Urteile
§ 21 HGB Alte Firma bei Namensänderung
Erstes Buch: Handelsstand
Dritter Abschnitt: Handelsfirma
Wird ohne eine Änderung der Person der in der Firma enthaltene Name des Geschäftsinhabers oder eines Gesellschafters geändert, so kann die bisherige Firma fortgeführt werden.
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