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Körperschaftsteuer-Hinweise (KStH)

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H 12 KStH Beschränkte Steuerpflicht der übertragenden Körperschaft

Zu § 12 KStG

Finale Entnahme und finale Betriebsaufgabe

Zur Beschränkung der BFH-Urteile vom 17.7.2008, I R 77/06, BStBl 2009 II S. 464 und vom 28.10.2009, I R 99/08, BStBl 2011 II S. 1019 auf die entschiedenen Einzelfälle > BMF vom 18.11.2011, BStBl I S. 1278


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