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Lohnsteuer-Hinweise ()LStH

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H 42f LStH Lohnsteuer-Außenprüfung

Zu § 42f EStG

Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung

> § 164 Abs. 3 Satz 3 AO

Digitale LohnSchnittstelle

> BMF vom 29.6.2011 (BStBl I S. 675)

Festsetzungsverjährung

Wurde beim Arbeitgeber eine Lohnsteuer-Außenprüfung durchgeführt, bewirkt dies zugleich eine Hemmung der Verjährungsfrist in Bezug auf den Steueranspruch gegen den Arbeitnehmer (> § 171 Abs. 15 AO); dies gilt für alle Fälle, in denen die Festsetzungsfrist für den Arbeitnehmer am 30.6.2013 noch nicht abgelaufen war (>Artikel 97 § 10 Abs. 11 EGAO) .

Rechte und Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers

> BMF vom 24.10.2013 (BStBl I S. 1264)


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