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Lohnsteuer-Richtlinien (LStR)
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BFH - Urteile
zum Inhaltsverzeichnis R 19a. LStR Steuerbegünstigte Überlassung von Vermögensbeteiligungen
Zu § 19a EStG
Soweit § 19a EStG nach der Übergangsregelung in § 52 Abs. 27 EStG weiter anzuwenden ist, gelten die Anweisungen in R 19a LStR 2008 fort.
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