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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
zum Inhaltsverzeichnis
BFH - Urteile
Buch 5 - Erbrecht
Abschnitt 3 - Testament
Titel 6 - Testamentsvollstrecker
§ 2203 BGB Aufgabe des Testamentsvollstreckers
Der Testamentsvollstrecker hat die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen.
BFH - Urteile
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