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H 3.64 LStH Kaufkraftausgleich (§ 3 Nr. 64 EStG)

Zu § 3 EStG

Abschlagssätze


Zuschlagssatz
Abschlagssatz
Zuschlagssatz
Abschlagssatz
Zuschlagssatz
Abschlagssatz
 5
 2,91
40
19,35
75
31,03
10
 5,66
45
21,26
80
32,43
15
 8,26
50
23,08
85
33,77
20
10,71
55
24,81
90
35,06
25
13,04
60
26,47
95
36,31
30
15,25
65
28,06
100
37,50
35
17,36
70
29,58
 
 

EU-Recht

Eine Anwendung des § 3 Nr. 64 EStG auf die dem Kaufkraftausgleich vergleichbaren Auslandszahlungen ist aus EU-rechtlichen Gründen nicht erforderlich (> EuGH vom 15.9.2011 – BStBl 2013 II S. 56).

EU-Tagegeld

Das EU-Tagegeld ist Arbeitslohn. Es bleibt jedoch steuerfrei, soweit es auf steuerfreie Auslandsdienstbezüge angerechnet wird (> BMF vom 12.4.2006 – BStBl I S. 340).

Wohnungsgestellung

am ausländischen Dienstort >R 8.1 Abs. 6 Satz 10


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