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Auflösung des Arbeitsverhältnisses
§ 3 Nr. 9 EStG
Durch das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm ist die Steuerfreiheit für Abfindungen ab dem 01.01.2006 entfallen.
Ggf. besteht für die Abfindung die Möglichkeit der Anwendung der Tarifermäßigung des § 34 EStG, sog. Fünftelregelung.
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