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Kurzinfo
Durch die erhebliche Anhebung des Grundfreibetrages und die Neustrukturierung des Einkommensteuertarifs wird das Existenzminimum im Rahmen der Tarifvorschriften des Einkommensteuergesetzes freigestellt. Der Grundfreibetrag beträgt in 2015 8.472 EUR, bei verheirateten Steuerbürgern 16.944 EUR und ab 2016 8.652 EUR, bei Verheirateten 17.304 EUR).
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