Geburtsbeihilfe
§ 3 Nr. 15 EStG VZ 2005
Durch das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm ist die Steuerfreiheit für Zuwendungen aufgrund der Geburt eines Kindes (Geburtsbeihilfe) ab dem 01.01.2006 entfallen.
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§ 3 Nr. 15 EStG VZ 2005
Durch das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm ist die Steuerfreiheit für Zuwendungen aufgrund der Geburt eines Kindes (Geburtsbeihilfe) ab dem 01.01.2006 entfallen.
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