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Ermäßigter Umsatzsteuersatz

§ 12 Abs. 2 UStG

Der ermäßigte Steuersatz von 7 % soll den Endverbraucher bei bestimmten Umsätzen entlasten. Die Hauptgruppe der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Umsätze sind die Lieferung, der innergemeinschaftliche Erwerb und die Vermietung der in der Anlage zu § 12 UStG genannten Gegenstände. In erster Linie sollen die Grundnahrungsmittel sowie Zeitschriften und Bücher mit dem ermäßigten Steuersatz besteuert werden. Aber auch bestimmte andere, in § 12 Abs. 2 UStG genannte Leistungen unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz, vgl. hierzu Steuersatz - Speisen, Steuersatz - Beherbergungsleistungen, Ermäßigter Umsatzsteuersatz - Filmvorführungen, Ermäßigter Umsatzsteuersatz - Personenbeförderung, Ermäßigter Umsatzsteuersatz - Urheberrechte, Ermäßigter Umsatzsteuersatz - Zahnärzte.

Im Hinblick auf die in der o.g. Anlage zu § 12 UStG bezeichneten Gegenstände werden auch die unselbststständigen Nebenleistungen (wie Verpacken oder Versenden der Waren durch den Lieferanten) von der Steuerermäßigung erfasst.

Der Umfang und die Ausnahmen vom ermäßigten Umsatzsteuersatz werden von der Zugehörigkeit zu bestimmten Zolltarif-Nummern abhängig gemacht. Bei Zweifeln kann eine verbindliche Zolltarifauskunft bei der zuständigen Behörde eingeholt werden.

Die folgende Tabelle bietet einen groben Überblick über die Gegenstände, die dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen. Zu Einzelheiten und zum Verfahren der verbindlichen Zolltarifauskunft siehe BMF 05.08.2004, - IV B 7 - S 7220 - 46/04 - , BStBl 2004 I, 638.

Übersicht über die Gegenstände des ermäßigten Umsatzsteuersatzes

Bezeichnung

Ausnahmen *

Bemerkungen

Backwaren

Bienen (lebende)

Blätter, Zweige, Blattwerk (frisch und geschnitten)

getrocknete, gebleichte, gefärbte oder anders bearbeitete Waren

Diese Waren müssen für Binde- oder Zierzwecke vorgesehen sein

Blindenführhunde (lebende) mit Ausbildung

Blumen und Blüten (frisch und geschnitten)

getrocknete, gebleichte, gefärbte oder anders bearbeitete Waren

Die Blumen und Blüten müssen für Binde- oder Zierzwecke vorgesehen sein

Bücher

jugendgefährdende Bücher

Carbonate

Düngemittel, tierische oder pflanzliche

Guano, Torf und Düngetorf, Pflanzerde

Die Düngemittel dürfen nicht chemisch behandelt sein

Eier

ungenießbare Eier ohne Schale, ungenießbares Eigelb

Enten (lebende)

Wildenten

Erzeugnisse des grafischen Gewerbes

jugendgefährdende
Erzeugnisse

Essigsäure

Fische und Krebstiere

Zierfische, Langusten, Hummer, Austern, Schnecken, Kaviar

Fischzubereitungen

Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse

Därme, Blasen, Tierblut, ungenießbare Waren

Hauptsächlich handelt es sich um Waren, die für die menschliche Ernährung geeignet sind

Fleischzubereitungen

Früchte (genießbare)

Schalen von Zitrusfrüchten, Traubenmost

Genießbar in diesem Sinne sind auch die Früchte, die erst nach Zubereitung oder Bear- beitung zur menschlichen Er- nährung verwendet werden können

Früchtezubereitungen

Fruchtsäfte

Fütterungsarzneimittel

Arzneimittel-Vormischungen

Die Arzneimittel müssen den Vorschriften des § 56 Abs. 4 des Arzneimittelgesetzes entsprechen

Gänse (lebende)

Wildgänse

Gelatine

Gemüse und Pflanzen für Ernährungszwecke

Gemüsejungpflanzen, verschiedene Zubereitungen wie z.B. Tomatenpulver, Kartoffelmehl oder getrocknete Gemüse zum Herstellen von Suppen

Verdorbene Waren, die als Düngemittel verwendet werden, fallen nicht unter die Begünstigung

Gemüsezubereitungen

Gemüsesäfte

Getreide

Getreidezubereitungen, Mehlzubereitungen, Stärkezubereitungen, Milchzubereitungen

Getränkezubereitg. auf Grundlage von Malz, Arzneiwaren

Gewürze

Vanillin

Hauskaninchen (lebende)

Wildkaninchen

Hausrinder (lebende)

Hausschweine (lebende)

Wildschweine

Haustauben (lebende)

Wildtauben

Haustee

Hausziegen(lebende)

Honig

Kunsthonig

Hühner (lebende)

Rebhühner

Kaffee

trinkfertiger Kaffee (z.B. aus Getränkeautomaten), Koffein

Kakao

Kakaopulver mit Zusatz von Süßstoff oder Zucker

Kartoffelmehl, Kartoffelgrieß, Kartoffelflocken

Krankenrollstühle und andere Fzge. für Kranke oder Behinderte

Lifte, Treppenlifte, umgebaute Personenkraftwagen

Küchengewürze

Kunstgegenstände

Drucke, Designentwürfe, Kunstverglasungen

Es sollen die vom Künstler nicht in Serienfertigung erstellten Werke begünstigt werden

Lebensmittelzubereitungen

Getränke

Maulesel und Maultiere (lebende)

Esel

Milch, Milcherzeugnisse

Milchmischgetränke

Anteil an Milch unter 75 % des Fertigproduktes ohne Zusatz von Alkohol

Müllereierzeugnisse

Öle und Fette, tierische oder pflanzliche

Ölfrüchte

Orthopädische Gegenstände, Hörgeräte, Herzschrittmacher

Pektin

Perlhühner (lebende)

Pferde (lebende)

Wildpferde

Pflanzen (lebende)

Samen zur Aussaat

Sammlungsstücke

Schokolade

Sorbit

Speiseessig

Speisesalz

Riechsalze , Badesalze, Streusalze, Salzlecksteine

Stärke

Stroh und Futter

Süßstoffe

Tabakpflanzen

bearbeitete oder künstlich getrocknete Waren

Tee

trinkfertiger Tee (z.B. aus Getränkeautomaten), Medizinaltee

Truthühner (lebende)

Wildtruthühner

Wasser

Trinkwasser etc. in Fertigpackungen (Mineralwasser, Tafelwasser etc.); Wasserdampf; Meerwasser, destill. Wasser; Heilwasser

Im Vordergrund der Begünstigung steht die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser.

Die Verbindung des Wasser-Verteilungsnetzes mit der Anlage des Grundstückseigentümers (sog. "Legen eines Hausanschlusses") durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt fällt unter den Begriff "Lieferungen von Wasser" i.S. von § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Nr. 34 der Anlage zum UStG und ist deshalb mit dem ermäßigten Steuersatz zu versteuern (BFH, 08.10.2008 - V R 61/03). Das gilt auch, wenn die Leistung an einen Bauträger erbracht wird.

Wolle, roh und nicht bearbeitet

fabrikgewaschene, gebleichte oder gefärbte Wolle, Abfälle von Wolle

Zeitungen

jugendgefährdende Zeitungen und Zeitschriften

Zucker und Zuckerwaren

Fruchtsäfte, chemisch reiner Zucker, Arzneiwaren

Zuckerrüben

* Vom ermäßigten Steuersatz sind die Lieferungen von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle ausgenommen

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Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.


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