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Gesamtumsatz

§ 19 Abs. 3 UStG

Der Begriff Gesamtumsatz ist im § 19 Abs. 3 UStG einheitlich für das gesamte Umsatzsteuerrecht definiert. Der Begriff findet nicht nur im § 19 Abs. 1 UStG Anwendung, sondern z.B. auch im § 20 Abs. 1 UStG.

Zum Gesamtumsatz gehören bestimmte Umsätze des gesamten Unternehmens:

  • die Lieferungen und sonstige Leistungen im Inland gegen Entgelt im Rahmen des Unternehmens

  • die unentgeltlichen Lieferungen und unentgeltlichen sonstigen Leistungen

Nicht zum Gesamtumsatz gehören folgende Umsätze:

  • Umsätze, die unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 8i UStG fallen

  • Umsätze, die unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 9b UStG fallen

  • Umsätze, die unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 11 bis Nr. 28 UStG fallen

  • Hilfsumsätze, die unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 8a bis h UStG fallen

  • Hilfsumsätze, die unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 9a UStG fallen

  • Hilfsumsätze, die unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 10 UStG fallen

Hilfsumsätze sind Umsätze, die nicht den eigentlichen Inhalt des Unternehmens darstellen, sondern lediglich durch die unternehmerische Haupttätigkeit veranlasst werden (z.B. Veräußerung eines Betriebsgrundstücks). Wird auf die Steuerbefreiung der Umsätze verzichtet, zählen sie mit zum Gesamtumsatz.

Umrechnung auf Jahresbetrag

Wenn der Unternehmer nicht während des ganzen Kalenderjahres die unternehmerische Tätigkeit ausgeübt hat, ist der tatsächliche Umsatz in einen Jahresumsatz umzurechnen.

Beispiel:

Der Unternehmer hat sein Unternehmen am 01.04.2004 begonnen. Er erzielte bis Dezember 21.500 EUR Umsatz. Darin enthalten war die Veräußerung eines PKW mit 15.500 EUR.

Lösung:

Die Umrechnung in den Jahresumsatz muss folgendermaßen erfolgen:

maßgebender Jahresumsatz23.500 EUR
Umsatz gesamt21.500 EUR
abzüglich Umsätze aus der Veräußerung oder Entnahme von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens
15.500 EUR
----------------------
verbleiben6.000 EUR
Umrechnung auf ein ganzes Kalenderjahr (x 12/9) 8.000 EUR
zuzüglich Umsätze Anlagevermögen15.500 EUR
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