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Lieferschwellen

§ 3c UStG

Unternehmer, die Versendungslieferungen an Abnehmer in anderen EU-Mitgliedstaaten tätigen, die den Erwerb der gelieferten Gegenstände nicht versteuern müssen (Privatpersonen, Kleinunternehmer, Unternehmer mit ausschließlich steuerfreien Umsätzen, z.B. Ärzte, Landwirte, die ihre Umsätze pauschal besteuern), müssen diese Lieferungen im Empfänger- oder Bestimmungsland versteuern, wenn die Summe der Versendungslieferungen des vorangegangenen Kalenderjahres oder voraussichtlich im laufenden Kalenderjahr die Lieferschwelle im entsprechenden EU-Mitgliedstaat überschreitet. Bei Unterschreiten der Lieferschwelle kann der Lieferer sich dennoch für eine Besteuerung im Bestimmungsland entscheiden.

EU-Staat Lieferschwelle
Belgien 35.000 EUR
Dänemark 280.000 DKK
Estland 550.000 EEK
Finnland 35.000 EUR
Frankreich 100.000 EUR
Griechenland 35.000 EUR
Irland 35.000 EUR
Italien 27.889 EUR
Lettland 24.000 LVL
Litauen 125.000 LTL
Luxemburg 100.000 EUR
Malta 35.000 EUR
Niederlande 100.000 EUR
Österreich 100.000 EUR
Polen 35.000 EUR
Portugal 35.000 EUR
Schweden 320.000 SEK
Slowakei 1.500.000 SKK
Slowenien 35.000 EUR
Spanien 36.900 EUR
Tschechien 1.140.000 CZK
Ungarn 8.800.000 HUF
Vereinigtes Königreich 70.000 GBP
Zypern 20.000 CYP
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