Umsatzsteuer in der EU
Mit dem 01.01.1993 ist der EU-Binnenmarkt verwirklicht worden. Seitdem sind die steuerlichen Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der Europäischen Union entfallen. Der grenzüberschreitende Warenverkehr innerhalb der EU ist nicht mehr mit Grenzformalitäten belastet.
Einfuhrumsatzsteuer wird nur noch auf Waren erhoben, die aus dem Drittlandsgebiet in das Gemeinschaftsgebiet gelangen. Innerhalb der EU ist die Einfuhrumsatzsteuer durch die Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs abgelöst worden.
Davon unabhängig müssen Unternehmer, die in anderen EU-Mitgliedstaaten Umsätze ausführen, diese nach dem Umsatzsteuerrecht des jeweiligen EU-Mitgliedstaates versteuern. Zur Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen kann in den meisten EU-Mitgliedstaaten ein Fiskalvertreter bestellt werden (Fiskalvertreter - EU).
Innergemeinschaftliche Versendungslieferungen an private Endverbraucher sind grundsätzlich im Bestimmungsland zu versteuern.
Für den innergemeinschaftlichen Handel zwischen Unternehmern gilt eine "Übergangsregelung", nach der die Lieferungen umsatzsteuerlich unbelastet über die Grenzen innerhalb der EU gelangen und eine Versteuerung im Bestimmungsland erfolgt. Diese Übergangsregelung galt ursprünglich für vier Jahre und sollte danach durch ein endgültiges System mit der Versteuerung im Ursprungsland abgelöst werden. Da die Europäische Kommission bisher keinen Vorschlag für das endgültige System vorgelegt hat, über den der Rat abstimmen kann, verlängert sich die Übergangsregelung automatisch.
Der innergemeinschaftliche Erwerb neuer Fahrzeuge ist grundsätzlich im Bestimmungsland zu versteuern.
Bei den innergemeinschaftlichen Lohnveredelungen ist die Versteuerung in dem EU-Mitgliedstaat vorzunehmen, in dem die vom Auftraggeber bei diesem Auftrag verwendete UmsatzsteuerIdentifikationsnummer erteilt worden ist.
Die Umsatzsteuersätze in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten sind recht unterschiedlich. Das liegt daran, dass mit der Richtlinie 92/77/EWG des Rates vom 19.10.1992 lediglich die Regelung vereinbart worden ist, dass der allgemeine Umsatzsteuersatz mindestens 15 % und ein oder zwei ermäßigte Umsatzsteuersätze mindestens 5 % betragen müssen.
Jeder Unternehmer, der innergemeinschaftliche Lieferungen oder innergemeinschaftliche Erwerbe tätigt, benötigt eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Hinweis:
Werden durch deutsche Unternehmer Umsätze in anderen EU-Mitgliedstaaten getätigt, benötigen diese auch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die von dem anderen Mitgliedstaat erteilt wurde (siehe Umsatzsteuer-Identifikationsnummer - EU).
Neben der Verpflichtung zur regelmäßigen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen besteht auch eine Pflicht zur vierteljährlichen Abgabe der Zusammenfassenden Meldung. Über die Zusammenfassenden Meldungen und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erfolgt die Kontrolle, ob eine ordnungsgemäße Versteuerung des innergemeinschaftlichen Handels erfolgt ist.
Hinweis:
Das Umsatzsteuerrecht der einzelnen EU-Mitgliedstaaten weicht in Einzelfragen voneinander ab. Es ist aber für die Beurteilung von umsatzsteuerlichen Sachverhalten das in dem jeweiligen Mitgliedstaat geltende Recht maßgebend. Es ist daher erforderlich, dass der Unternehmer sich über dort geltendes Recht informiert.
Informationen, Gesetzestexte und/oder Merkblätter sind bei folgenden Stellen erhältlich: | ||
EU-Mitgliedstaat | Informationen | Gesetzestexte |
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Belgien | Bureau central de TVA pour assujettis étrangers Tour Sablon - 24ème étage Rue Stevens, 7 B - 1000 Bruxelles Tel.: (+32 2) 552 59 33 4 Fax: (+32 2) 552 55 41 | |
Dänemark | Ausländische Unternehmer können Informationen über das MwSt-System bei den regionalen Zoll- und Steuerbehörden einholen. Auskünfte über die MwSt-Registrierung in Dänemark erteilt: Told- og Skatteregion Sønderborg Hilmar Finsens Gade 18 DK-6400 Sønderborg Telefon: +45 74 12 73 00 Telefax : 45 74 42 28 09 | Informationen über die nationalen Umsatzsteuervorschriften sind unter www.toldskat.dk erhältlich. |
Estland | Estonian Tax and Customs Board Narva mnt 9j Tallinn 15176 ESTLAND Fax: +372 683 5709 | Die Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Umsatzsteuer können auf folgenden Internetseiten abgerufen werden: In estnischer Sprache: http://www.riigiteataja.ee/ert/ert.jsp In englischer Sprache: http://www.legaltext.ee/indexen.htm |
Finnland | Uusimaa Regional Tax Office Corporate Tax Office Opastinsilta 12, P.O.Box 30 00052 VEROTUS FINNLAND Tel.: +358 20 466017 Fax: +358 9 73114392 | Das finnische Umsatzsteuergesetz und die weiteren Rechtsvorschriften in diesem Bereich können auf der Website der "Finlex Data Bank" (www.finlex.fi) in Finnisch und Schwedisch eingesehen werden. Unter www.finlex.fi/pdf/saadkaan/E9931501.PDF steht eine englische Übersetzung des Umsatzsteuergesetzes zur Verfügung |
Frankreich | Direction Générale des Impôts Département de la Communication 86-92, allée de Bercy F-75012 Paris Tel.: (+33 1) 53 18 11 34 | Die Rechtsvorschriften für den Umsatzsteuerbereich sind im Code général des impôts (CGI) und seinen Anhängen sowie im Steuerverfahrenshandbuch niedergelegt. Die Texte können auf der Website "www.legifrance.gouv.fr" unter "Codes", "Code général des impôts" oder "Livre des procédures fiscales" eingesehen werden. |
Griechenland | Ein ausländischer Unternehmer erhält beim Wirtschafts- und Finanzministerium Auskünfte über das griechische Umsatzsteuersystem: Ministry of Economic Affairs and Finance Directorate-General for Taxation Directorate 14 - VAT Sina 2-4, GR - 10672 ATHEN Tel.: (+30210) 3647203-5 Fax: +30210 364413. | Die Umsatzsteuervorschriften und die Durchführungsbestimmungen sind ausschließlich in griechischer Sprache beim Wirtschafts- und Finanzministerium (siehe links) erhältlich. |
Irland | Allgemeine Auskünfte über die Umsatzsteuervorschriften erteilt folgende Stelle: VAT Interpretation Branch Office of the Revenue Commissioners Stamping Building Dublin Castle Dublin 2 Irland Tel.: +353 1 6475000 Fax: +353 1 6795236 | Die irischen Umsatzsteuervorschriften können über die Website der Steuerverwaltung (’Revenue’) eingesehen werden (www.revenue.ie). Die Informationen sind in englischer Sprache. |
Italien | Ausländische Unternehmer, die sich über die italienischen MwSt-Vorschriften informieren möchten, können sich an folgende Stelle wenden: Ministero delle Finanze Segretariato Generale Ufficio Relazioni Internazionali Viale dell’Aeronautica, 122 I - 00144 ROMA Tel.: (+39) (06) 5925967 or 54394256 Fax: (+39) (6) 5912983 | |
Lettland | Ausländische Unternehmer können bei folgender Behörde Auskünfte erhalten: State Revenue Service National Tax Board 1 Smilsu Street, Riga, LV-1978 Lettland Fax: (+371) 702 88 14 | Über die Website der lettischen Steuerbehörden (www.vid.gov.lv) können die lettischen Umsatzsteuervorschriften und ein Leitfaden über die MwSt mit dem Titel "What should I know about the Value Added Tax (VAT)?" abgerufen werden. |
Litauen | Ausländische Unternehmer können bei folgender Behörde Auskünfte erhalten: State Tax Inspectorate under the Ministry of Finance Vasario 16 ¿osios str. 15 LT - 2600 Vilnius Tel.: + 370 5 268 78 00 Fax: + 370 5 212 56 04 | Die litauischen Umsatzsteuervorschriften finden sich auf der Website der Steuerverwaltung (State Tax Inspectorate): www.vmi.lt, oder auch auf der des litauischen Parlaments: www.lrs.lt. Die Rechtsvorschriften sind in litauischer Sprache verfügbar. Das Umsatzsteuergesetz ist auch in englischer Sprache zu beziehen. |
Luxemburg | Ausländische Unternehmer, die sich über die MwSt-Vorschriften informieren möchten, können sich an folgende Stelle wenden: Bureau d'imposition X de l'Administration de l'Enregistrement et des Domaines 7, Rue Plébiscite Boîte postale 31 L - 2010 LUXEMBOURG-VILLE Tel: +352 44905 -1 Fax: +352 29 11 93 | Seit 1996 veröffentlichte Rechts- und Verwaltungsvorschriften können über folgende Website abgerufen werden: http://www.legilux.lu/. |
Malta | Ein ausländischer Unternehmer erhält bei folgender Stelle Auskünfte über das maltesische Umsatzsteuersystem: VAT DEPARTMENT Centre Point Building Ta' Paris Road Birkirkara BKR 13 MALTA Tel: +356-21.49.93.30 Fax: +356-21.49.93.65 | Bei nachfolgender Stelle können gedruckte Fassungen des Umsatzsteuergesetzes in Englisch und Maltesisch erworben und neue Vorschriften und rechtliche Hinweise abgerufen werden: Department of Information 3, Castille Place Valletta CMR 02 MALTA Website: www.doi.gov.mt |
Niederlande | Ausländische Unternehmer, die sich über die niederländischen MwSt-Vorschriften informieren möchten, können sich an folgende Stelle wenden: Belastingdienst Particulieren/Ondernemingen Buitenland Postbus 2865 NL - 6401 DJ Heerlen Tel: 31 45/5736666 Fax : 31 45/5736684 | Website: www.belastingdienst.nl |
Österreich | Bundesministerium für Finanzen Abteilung IV/9 Himmelpfortgasse 4 – 8 A - 1010 Wien Tel: (+43) 1 514 33/1561 Fax: (+43) 1 513 98 61 | Die Umsatzsteuervorschriften sind in den Bundesgesetzblättern veröffentlicht. Weitere umfangreiche Informationen bieten öffentlich zugängliche Rechtsdatenbanken (z. B. http://www.rdb.at/). Die Vorschriften sind in deutscher Sprache verfügbar. |
Portugal | Ausländische Unternehmer, die sich über die portugiesischen MwSt-Vorschriften informieren möchten, können sich an folgende Stelle wenden: DIRECÇÃO-GERAL DOS IMPOSTOS DIRECÇÃO DE SERVIÇOS DO IVA AVENIDA JOÃO XXI, 76 P - 1049-065 LISSABON Tel.: (+ 351) 21 761 00 00 Fax: (+ 351) 21 793 65 08 | Website: http://www.dgci.min-financas.pt/Informationen nur in portugiesischer Sprache |
Schweden | Skattemyndigheten i Stockholms län Skattekontor Riks S-106 61 Stockholm Schweden Tel: +46 8 694 1000 Fax:+46 8 642 9261 | Viele Informationen über die MwSt-Vorschriften sind auf der Website der schwedischen Finanzverwaltung ("Riksskatteverket") verfügbar (www.rsv.se) |
Slowakei | Tax Office Bratislava I Radlinského 37 P.O.Box 89 817 89 Bratislava 15 SLOWAKEI Tel: +421 2 5737 8111 Fax: +421 2 5244 2181 | Das Umsatzsteuergesetz kann unter www.zbierka.sk oder auf der Website des slowakischen Finanzministeriums (www.finance.gov.sk) abgerufen werden. Es ist ausschließlich in slowakischer Sprache verfügbar. |
Slowenien | Tax Administration of the Republic of Slovenia Tax Division Šmartinska 55 LJUBLJANA SLOWENIEN Tel: (+386) 1 478 27 84 Fax: (+386) 1 478 27 43 | Die slowenischen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Umsatzsteuer können über die Website (http://www.gov.si/durs/) durch Links zum Amtsblatt der Republik Slowenien ausschließlich in slowenischer Sprache abgerufen werden. |
Spanien | Allgemeine Informationen über die MwSt-Bestimmungen in Spanien können Unternehmer schriftlich bei folgenden Stellen erhalten: Subdirección General de Información y Asistencia Tributaria del Departamento de Gestión de la Agencia Estatal de Administración Tributaria c/ Infanta Mercedes, 37 E - 28071 Madrid Tel.: (34 1) 583 89 76 | Die Vorschriften über die Umsatzsteuer können auf der Website www.aeat.es eingesehen werden. Die Vorschriften stehen auch auf der Website des Finanzministeriums (www.minhac.es) unter der Rubrik "Dirección General de Tributos" zur Verfügung. |
Tschechien | Ausländische Unternehmer können bei folgender Behörde Auskünfte erhalten: Ministry of Finance Central Financial and Tax Directorate VAT Department Letenská 15 115 00 Praha 1 Tschechische Republik Tel: +420 257 043 225 Fax: +420 257 042 788 | Ausführlichere Informationen wie die organisatorische Struktur, Berichte, Rechtsvorschriften, Formulare, Register, elektronische Einreichung von Unterlagen usw. sind auf der Website der tschechischen Steuerverwaltung zu finden: http://cds.mfcr.cz/ (nur in tschechischer Sprache). |
Ungarn | Ausländische Unternehmer, die sich über die ungarischen Umsatzsteuervorschriften informieren möchten, können sich an folgende Stelle wenden: Ungarische Steuer- und Finanzverwaltung (Abteilung für allgemeine Angelegenheiten) H-1390 Budapest, Pf. 156. Tel: +36-1-412-7302 Fax: +36-1-412-7258 | Die Umsatzsteuervorschriften sind in englischer Sprache auf folgender Website verfügbar: http://www.apeh.hu |
Vereinigtes Königreich | Aberdeen Non-established Taxable Persons Unit (NETPU) Custom House 28 Guild Street Aberdeen AB9 2DY Vereinigtes Königreich Tel: + 44 1224 844651 Fax: + 44 1224 844611 | Auf folgender Website des "Her Majesty's Stationery Office" (HMSO) sind die Umsatzsteuervorschriften im Internet verfügbar: www.legislation.hmso.gov.uk |
Zypern | Ausländische Unternehmer können bei folgender Behörde Auskünfte erhalten: Ministry of Finance VAT Service-Headquarters Corner of Karaoli and Afxentiou 1096 Nicosia Fax: +357-22660484 | Die MwSt-Vorschriften werden im Amtsblatt der Republik veröffentlicht, das bei der staatlichen Druckerei erworben oder auch im Internet auf der MwSt-Website (www.mof.gov.cy/ce) abgerufen werden kann. |