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Umsatzsteuer in der EU

Mit dem 01.01.1993 ist der EU-Binnenmarkt verwirklicht worden. Seitdem sind die steuerlichen Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der Europäischen Union entfallen. Der grenzüberschreitende Warenverkehr innerhalb der EU ist nicht mehr mit Grenzformalitäten belastet.

Einfuhrumsatzsteuer wird nur noch auf Waren erhoben, die aus dem Drittlandsgebiet in das Gemeinschaftsgebiet gelangen. Innerhalb der EU ist die Einfuhrumsatzsteuer durch die Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs abgelöst worden.

Davon unabhängig müssen Unternehmer, die in anderen EU-Mitgliedstaaten Umsätze ausführen, diese nach dem Umsatzsteuerrecht des jeweiligen EU-Mitgliedstaates versteuern. Zur Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen kann in den meisten EU-Mitgliedstaaten ein Fiskalvertreter bestellt werden (Fiskalvertreter - EU).

Innergemeinschaftliche Versendungslieferungen an private Endverbraucher sind grundsätzlich im Bestimmungsland zu versteuern.

Für den innergemeinschaftlichen Handel zwischen Unternehmern gilt eine "Übergangsregelung", nach der die Lieferungen umsatzsteuerlich unbelastet über die Grenzen innerhalb der EU gelangen und eine Versteuerung im Bestimmungsland erfolgt. Diese Übergangsregelung galt ursprünglich für vier Jahre und sollte danach durch ein endgültiges System mit der Versteuerung im Ursprungsland abgelöst werden. Da die Europäische Kommission bisher keinen Vorschlag für das endgültige System vorgelegt hat, über den der Rat abstimmen kann, verlängert sich die Übergangsregelung automatisch.

Der innergemeinschaftliche Erwerb neuer Fahrzeuge ist grundsätzlich im Bestimmungsland zu versteuern.

Bei den innergemeinschaftlichen Lohnveredelungen ist die Versteuerung in dem EU-Mitgliedstaat vorzunehmen, in dem die vom Auftraggeber bei diesem Auftrag verwendete UmsatzsteuerIdentifikationsnummer erteilt worden ist.

Die Umsatzsteuersätze in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten sind recht unterschiedlich. Das liegt daran, dass mit der Richtlinie 92/77/EWG des Rates vom 19.10.1992 lediglich die Regelung vereinbart worden ist, dass der allgemeine Umsatzsteuersatz mindestens 15 % und ein oder zwei ermäßigte Umsatzsteuersätze mindestens 5 % betragen müssen.

Jeder Unternehmer, der innergemeinschaftliche Lieferungen oder innergemeinschaftliche Erwerbe tätigt, benötigt eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Hinweis:

Werden durch deutsche Unternehmer Umsätze in anderen EU-Mitgliedstaaten getätigt, benötigen diese auch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die von dem anderen Mitgliedstaat erteilt wurde (siehe Umsatzsteuer-Identifikationsnummer - EU).

Neben der Verpflichtung zur regelmäßigen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen besteht auch eine Pflicht zur vierteljährlichen Abgabe der Zusammenfassenden Meldung. Über die Zusammenfassenden Meldungen und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erfolgt die Kontrolle, ob eine ordnungsgemäße Versteuerung des innergemeinschaftlichen Handels erfolgt ist.

Hinweis:

Das Umsatzsteuerrecht der einzelnen EU-Mitgliedstaaten weicht in Einzelfragen voneinander ab. Es ist aber für die Beurteilung von umsatzsteuerlichen Sachverhalten das in dem jeweiligen Mitgliedstaat geltende Recht maßgebend. Es ist daher erforderlich, dass der Unternehmer sich über dort geltendes Recht informiert.

Informationen, Gesetzestexte und/oder Merkblätter sind bei folgenden Stellen erhältlich:
EU-MitgliedstaatInformationenGesetzestexte
BelgienBureau central de TVA
pour assujettis étrangers
Tour Sablon - 24ème étage
Rue Stevens, 7
B - 1000 Bruxelles
Tel.: (+32 2) 552 59 33 4
Fax: (+32 2) 552 55 41
DänemarkAusländische Unternehmer können Informationen über das MwSt-System bei den regionalen Zoll- und Steuerbehörden einholen. Auskünfte über die MwSt-Registrierung in Dänemark erteilt:
Told- og Skatteregion Sønderborg
Hilmar Finsens Gade 18
DK-6400 Sønderborg
Telefon: +45 74 12 73 00
Telefax : 45 74 42 28 09
Informationen über die nationalen Umsatzsteuervorschriften sind unter www.toldskat.dk erhältlich.
EstlandEstonian Tax and Customs Board Narva mnt 9j
Tallinn 15176
ESTLAND
Fax: +372 683 5709
Die Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Umsatzsteuer können auf folgenden Internetseiten abgerufen werden:
In estnischer Sprache: http://www.riigiteataja.ee/ert/ert.jsp
In englischer Sprache: http://www.legaltext.ee/indexen.htm
FinnlandUusimaa Regional Tax Office Corporate Tax Office Opastinsilta 12,
P.O.Box 30
00052 VEROTUS
FINNLAND
Tel.: +358 20 466017
Fax: +358 9 73114392
Das finnische Umsatzsteuergesetz und die weiteren Rechtsvorschriften in diesem Bereich können auf der Website der "Finlex Data Bank" (www.finlex.fi) in Finnisch und Schwedisch eingesehen werden. Unter www.finlex.fi/pdf/saadkaan/E9931501.PDF steht eine englische Übersetzung des Umsatzsteuergesetzes zur Verfügung
FrankreichDirection Générale des Impôts
Département de la Communication
86-92, allée de Bercy
F-75012 Paris
Tel.: (+33 1) 53 18 11 34
Die Rechtsvorschriften für den Umsatzsteuerbereich sind im Code général des impôts (CGI) und seinen Anhängen sowie im Steuerverfahrenshandbuch niedergelegt. Die Texte können auf der Website "www.legifrance.gouv.fr" unter "Codes", "Code général des impôts" oder "Livre des procédures fiscales" eingesehen werden.
GriechenlandEin ausländischer Unternehmer erhält beim Wirtschafts- und Finanzministerium Auskünfte über das griechische Umsatzsteuersystem:
Ministry of Economic Affairs and Finance
Directorate-General for Taxation
Directorate 14 - VAT
Sina 2-4,
GR - 10672 ATHEN
Tel.: (+30210) 3647203-5
Fax: +30210 364413.
Die Umsatzsteuervorschriften und die Durchführungsbestimmungen sind ausschließlich in griechischer Sprache beim Wirtschafts- und Finanzministerium (siehe links) erhältlich.
IrlandAllgemeine Auskünfte über die Umsatzsteuervorschriften erteilt folgende Stelle:
VAT Interpretation Branch
Office of the Revenue Commissioners
Stamping Building
Dublin Castle
Dublin 2
Irland
Tel.: +353 1 6475000
Fax: +353 1 6795236
Die irischen Umsatzsteuervorschriften können über die Website der Steuerverwaltung (’Revenue’) eingesehen werden (www.revenue.ie). Die Informationen sind in englischer Sprache.
ItalienAusländische Unternehmer, die sich über die italienischen MwSt-Vorschriften informieren möchten, können sich an folgende Stelle wenden: Ministero delle Finanze
Segretariato Generale
Ufficio Relazioni Internazionali
Viale dell’Aeronautica, 122
I - 00144 ROMA
Tel.: (+39) (06) 5925967 or 54394256
Fax: (+39) (6) 5912983
LettlandAusländische Unternehmer können bei folgender Behörde Auskünfte erhalten:
State Revenue Service
National Tax Board
1 Smilsu Street,
Riga, LV-1978 Lettland
Fax: (+371) 702 88 14
Über die Website der lettischen Steuerbehörden (www.vid.gov.lv) können die lettischen Umsatzsteuervorschriften und ein Leitfaden über die MwSt mit dem Titel "What should I know about the Value Added Tax (VAT)?" abgerufen werden.
LitauenAusländische Unternehmer können bei folgender Behörde Auskünfte erhalten:
State Tax Inspectorate under the Ministry of Finance
Vasario 16 ¿osios str. 15
LT - 2600 Vilnius
Tel.: + 370 5 268 78 00
Fax: + 370 5 212 56 04
Die litauischen Umsatzsteuervorschriften finden sich auf der Website der Steuerverwaltung (State Tax Inspectorate): www.vmi.lt, oder auch auf der des litauischen Parlaments: www.lrs.lt. Die Rechtsvorschriften sind in litauischer Sprache verfügbar. Das Umsatzsteuergesetz ist auch in englischer Sprache zu beziehen.
LuxemburgAusländische Unternehmer, die sich über die MwSt-Vorschriften informieren möchten, können sich an folgende Stelle wenden: Bureau d'imposition X de l'Administration de l'Enregistrement et des Domaines 7,
Rue Plébiscite Boîte postale 31
L - 2010 LUXEMBOURG-VILLE
Tel: +352 44905 -1
Fax: +352 29 11 93
Seit 1996 veröffentlichte Rechts- und Verwaltungsvorschriften können über folgende Website abgerufen werden: http://www.legilux.lu/.
MaltaEin ausländischer Unternehmer erhält bei folgender Stelle Auskünfte über das maltesische Umsatzsteuersystem:
VAT DEPARTMENT
Centre Point Building
Ta' Paris Road
Birkirkara BKR 13
MALTA
Tel: +356-21.49.93.30
Fax: +356-21.49.93.65
Bei nachfolgender Stelle können gedruckte Fassungen des Umsatzsteuergesetzes in Englisch und Maltesisch erworben und neue Vorschriften und rechtliche Hinweise abgerufen werden:
Department of Information
3, Castille Place
Valletta CMR 02
MALTA
Website: www.doi.gov.mt
NiederlandeAusländische Unternehmer, die sich über die niederländischen MwSt-Vorschriften informieren möchten, können sich an folgende Stelle wenden: Belastingdienst Particulieren/Ondernemingen Buitenland
Postbus 2865
NL - 6401 DJ Heerlen
Tel: 31 45/5736666
Fax : 31 45/5736684
Website: www.belastingdienst.nl
ÖsterreichBundesministerium für Finanzen Abteilung IV/9
Himmelpfortgasse 4 – 8
A - 1010 Wien
Tel: (+43) 1 514 33/1561
Fax: (+43) 1 513 98 61
Die Umsatzsteuervorschriften sind in den Bundesgesetzblättern veröffentlicht. Weitere umfangreiche Informationen bieten öffentlich zugängliche Rechtsdatenbanken (z. B. http://www.rdb.at/). Die Vorschriften sind in deutscher Sprache verfügbar.
PortugalAusländische Unternehmer, die sich über die portugiesischen MwSt-Vorschriften informieren möchten, können sich an folgende Stelle wenden: DIRECÇÃO-GERAL DOS IMPOSTOS DIRECÇÃO DE SERVIÇOS DO IVA AVENIDA JOÃO XXI, 76
P - 1049-065 LISSABON
Tel.: (+ 351) 21 761 00 00
Fax: (+ 351) 21 793 65 08
Website: http://www.dgci.min-financas.pt/Informationen nur in portugiesischer Sprache
SchwedenSkattemyndigheten i Stockholms län
Skattekontor Riks
S-106 61 Stockholm
Schweden
Tel: +46 8 694 1000
Fax:+46 8 642 9261
Viele Informationen über die MwSt-Vorschriften sind auf der Website der schwedischen Finanzverwaltung ("Riksskatteverket") verfügbar (www.rsv.se)
SlowakeiTax Office Bratislava I Radlinského 37
P.O.Box 89
817 89 Bratislava 15
SLOWAKEI
Tel: +421 2 5737 8111
Fax: +421 2 5244 2181
Das Umsatzsteuergesetz kann unter www.zbierka.sk oder auf der Website des slowakischen Finanzministeriums (www.finance.gov.sk) abgerufen werden. Es ist ausschließlich in slowakischer Sprache verfügbar.
SlowenienTax Administration of the Republic of Slovenia
Tax Division
Šmartinska 55
LJUBLJANA
SLOWENIEN
Tel: (+386) 1 478 27 84
Fax: (+386) 1 478 27 43
Die slowenischen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Umsatzsteuer können über die Website (http://www.gov.si/durs/) durch Links zum Amtsblatt der Republik Slowenien ausschließlich in slowenischer Sprache abgerufen werden.
SpanienAllgemeine Informationen über die MwSt-Bestimmungen in Spanien können Unternehmer schriftlich bei folgenden Stellen erhalten:
Subdirección General de Información y Asistencia Tributaria del Departamento de Gestión de la Agencia Estatal de Administración Tributaria
c/ Infanta Mercedes, 37
E - 28071 Madrid
Tel.: (34 1) 583 89 76
Die Vorschriften über die Umsatzsteuer können auf der Website www.aeat.es eingesehen werden.
Die Vorschriften stehen auch auf der Website des Finanzministeriums (www.minhac.es) unter der Rubrik "Dirección General de Tributos" zur Verfügung.
TschechienAusländische Unternehmer können bei folgender Behörde Auskünfte erhalten:
Ministry of Finance
Central Financial and Tax Directorate
VAT Department
Letenská 15
115 00 Praha 1
Tschechische Republik
Tel: +420 257 043 225
Fax: +420 257 042 788
Ausführlichere Informationen wie die organisatorische Struktur, Berichte, Rechtsvorschriften, Formulare, Register, elektronische Einreichung von Unterlagen usw. sind auf der Website der tschechischen Steuerverwaltung zu finden: http://cds.mfcr.cz/ (nur in tschechischer Sprache).
UngarnAusländische Unternehmer, die sich über die ungarischen Umsatzsteuervorschriften informieren möchten, können sich an folgende Stelle wenden: Ungarische Steuer- und Finanzverwaltung (Abteilung für allgemeine Angelegenheiten) H-1390 Budapest,
Pf. 156.
Tel: +36-1-412-7302
Fax: +36-1-412-7258
Die Umsatzsteuervorschriften sind in englischer Sprache auf folgender Website verfügbar: http://www.apeh.hu
Vereinigtes KönigreichAberdeen Non-established Taxable Persons Unit (NETPU) Custom House
28 Guild Street
Aberdeen AB9 2DY
Vereinigtes Königreich
Tel: + 44 1224 844651
Fax: + 44 1224 844611
Auf folgender Website des "Her Majesty's Stationery Office" (HMSO) sind die Umsatzsteuervorschriften im Internet verfügbar: www.legislation.hmso.gov.uk
ZypernAusländische Unternehmer können bei folgender Behörde Auskünfte erhalten:
Ministry of Finance
VAT Service-Headquarters
Corner of Karaoli and Afxentiou
1096 Nicosia
Fax: +357-22660484
Die MwSt-Vorschriften werden im Amtsblatt der Republik veröffentlicht, das bei der staatlichen Druckerei erworben oder auch im Internet auf der MwSt-Website (www.mof.gov.cy/ce) abgerufen werden kann.
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