Fragen zu Steuern oder Recht? Erhalten Sie sofort kostenlose Antworten.

KI-Steuerbot: Sofort Antworten zu Steuern und Recht
#2079169

Inhaltsverzeichnis

Rückstellungen - ungewisse Verbindlichkeiten

§ 249 HGB

§ 5 EStG

R 5.7 EStR

Für die Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten nach § 249 HGB, § 5 EStG und R 5.7 EStR gelten insbesondere folgende allgemeine Voraussetzungen:

  1. Die Verbindlichkeit kann dem Grunde oder der Höhe nach ungewiss sein.

  2. Sie muss mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit entstehen.

  3. Sie muss am Bilanzstichtag rechtlich oder faktisch entstanden oder wirtschaftlich verursacht sein.

  4. Es muss eine wirtschaftliche Belastung vorliegen.

  5. Es muss mit einer tatsächlichen Inanspruchnahme ernsthaft gerechnet werden.

  6. Die künftigen Ausgaben dürfen nicht zu einer Aktivierung führen.

  7. Eine eventuelle Abweichung vom Maßgeblichkeitsgrundsatz (Übernahme der Handelsbilanzansätze in die Steuerbilanz) ist zu beachten.

Inhaltsverzeichnis


Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.




Die wahrscheinlich umfassendste Steuerberater-Website Deutschlands




Aktuelle Steuertipps finden Sie in meinem
Steuer-Newsletter Symbol Steuer-Newsletter.
Jetzt kostenlos anmelden.





Steuerberater in Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg / Friedenau)

Termine: nach Vereinbarung
Kontakt: bitte nur per E-Mail an
Steuerberater@steuerschroeder.de

Ich bin für Sie da, wenn es um Ihre Steuern geht – persönlich, zuverlässig und kompetent.



Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin