Halbteilungsgrundsatz
Der Halbteilungsgrundsatz ist eine vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) aufgestellte Faustformel, wonach der Staat dem Bürger nicht mehr als 50% von dem Erwirtschafteten an Belastung wieder abnehmen darf (BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91, BFH/NV 1995, 665).
Das BVerfG hat allerdings in Änderung des vorgenannten Leitsatzes festgestellt, dass keine übermäßige Steuerbelastung für hohe Einkommen im gegenwärtigen Einkommen- und Gewerbesteuerrecht und damit auch keine Verletzung der Eigentumsgarantie besteht (BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99), auch wenn - wie im Streitfall - das zu versteuernde Einkommen eines Gewerbetreibenden mit über 50 Prozent Steuern belegt wird. In dem Beschluss von 22.06.1995 gehe es allein um die "Grenze der Gesamtbelastung des Vermögens". Die Gesamtbelastung durch Einkommen- und Gewerbesteuer verletzt nach Auffassung des BVerfG den Beschwerdeführer nicht in seinem Eigentumsgrundrecht aus Art. 14 GG.
Die Begrenzung der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei der steuerlichen Schrankenbestimmung des Eigentums erfolge durch die allgemeinen Grundsätze der Verhältnismäßigkeit.
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