Haben Sie Fragen? Hier erhalten Sie sofort kostenlose Antworten. KI-Kanzleibot: Sofort Antworten zu Steuern und Recht

#2201

Inhaltsverzeichnis

Amtsveranlagung

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es seit 2017 die Möglichkeit, sich vom Finanzamt ohne eigenes Zutun steuerlich veranlagen zu lassen (sog. Amtsveranlagung).

Die Amtsveranlagung kann in Anspruch nehmen, wer ausschließlich Einnahmen aus folgenden Quellen hat:

  • gesetzliche Rentenversicherung,

  • landwirtschaftliche Alterskasse,

  • berufsständische Versorgungseinrichtungen,

  • Pensionskassen,

  • Pensionsfonds,

  • Versicherungsunternehmen.

Über die Höhe dieser Renten wird das Finanzamt automatisch vom Rententräger informiert. Im Rahmen der Amtsveranlagung setzt das Finanzamt die fällige Einkommensteuer fest und schickt dem Rentner nur noch den Steuerbescheid.

Die Teilnahme am Amtsveranlagungsverfahren ist freiwillig. Das Finanzamt führt die Amtsveranlagung nur auf ausdrücklichen Wunsch des Rentners/der Rentnerin durch.

Das Problem bei der Amtsveranlagung: Das Finanzamt kennt nur die Höhe der Rente. Ausgaben kann es nicht kennen – und genau die sorgen dafür, dass die Steuerlast sinkt! Werbungskosten, Sonderausgaben, Krankheitskosten, Pflegekosten, Kosten für die Putzfrau, Handwerkerleistungen usw. werden also nicht berücksichtigt. Diese Kosten sparen aber Steuern und sorgen bestenfalls dafür, dass Rentner überhaupt keine Steuern zahlen müssen.

Inhaltsverzeichnis


Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.




Die wahrscheinlich umfassendste Steuerberater-Website Deutschlands




Aktuelle Steuertipps finden Sie in meinem
Steuer-Newsletter Symbol Steuer-Newsletter.
Jetzt kostenlos anmelden.





Steuerberater in Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg / Friedenau)

Termine: nach Vereinbarung
Kontakt: bitte nur per E-Mail an
Steuerberater@steuerschroeder.de

Ich bin für Sie da, wenn es um Ihre Steuern geht – persönlich, zuverlässig und kompetent.



Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin