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Bilanzkontrollgesetz

Bilanzkontrollgesetz

Bilanzrechtsreformgesetz

Durch das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) vom 04.12.2004 und das Bilanzkontrollgesetz (BilKoG) vom 15.12.2004 wurden verschiedene Änderungen einzelner Gesetze verabschiedet, die im Wesentlichen die Stärkung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfer, die Einführung der IFRS und die Schaffung eines neuen Bilanzkontrollverfahrens zum Ziel haben.

Hierdurch ergaben sich u.a. Änderungen der folgenden Vorschriften:

§ 267 HGB, § 285 HGB, § 288 HGB, § 289 HGB, § 291 HGB, § 293 HGB, § 297 HGB, § 314 HGB, § 315 HGB, § 315a HGB, § 318 HGB, § 319a HGB, § 321a HGB, § 322 HGB, § 324a HGB, § 325 HGB, § 328 HGB, § 331 HGB, § 333 HGB, § 334 HGB, §§ 340i-n HGB, §§ 341l-n HGB, §§ 342a-e HGB, § 170 AktG, § 171 AktG, § 243 AktG, § 256 AktG, § 283 AktG, § 42a GmbHG, § 46 GmbHG, § 11 PublG, § 17 PublG, §§ 37n WpHG, §§ 17a ff FinDAG, § 93 AktG, § 142 AktG, § 256 AktG, § 261a AktG, § 48 GenG, § 72 BörZulV, § 4a VerkProG, § 50 GeKoG .

Die internationale Tendenz zu verschärften Vorschriften für Unternehmen, um die Transparenz der Rechnungslegung zu erhöhen und die Überprüfbarkeit zu verbessern, drückt sich auch in der Verabschiedung des Sarbanes-Oxley Acts und der IFRS-Rechnungslegung aus.

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