Haben Sie Fragen? Hier erhalten Sie sofort kostenlose Antworten. KI-Kanzleibot: Sofort Antworten zu Steuern und Recht

#2297

Inhaltsverzeichnis

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist die bedeutendste Einnahmequelle des Staates. Ihr unterliegen ausschließlich natürliche Personen. Demgegenüber unterliegen juristische Personen, wie zum Beispiel Kapitalgesellschaften, der Körperschaftsteuer. Die Lohnsteuer und die Kapitalertragsteuer sind keine eigenständigen Steuerarten, sondern besondere Erhebungsformen der Einkommensteuer. Sie werden durch Dritte (Arbeitgeber, Kreditinstitut) an das Finanzamt abgeführt. Erst im Zuge der jährlichen Einkommensteuerklärung kann der Steuerpflichtige je nach der Höhe seiner Einkünfte die Steuer ganz oder teilweise zurückfordern.

Schnell und einfach erstellen Sie die Einkommensteuererklärung mit der SteuerSparErklärung. Das Programm führt Sie Schritt für Schritt durch Ihre Steuererklärung – so wird nichts vergessen und Fehler vermieden. Am Ende drucken Sie die Unterlagen aus und schicken sie per Post ans Finanzamt - alternativ natürlich auch elektronische per ELSTER.

Bei Erhebung der Einkommensteuer wird durch zahlreiche Regelungen (z.B. Freibeträge, Freigrenzen, Pauschbeträge, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Progressionsvorbehalt) die persönliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen berücksichtigt. Die Einkommensteuer wird aber auch zu wirtschaftspolitischen und sozialpolitischen Zwecken eingesetzt. So wird zum Beispiel versucht, durch Sonderabschreibungen oder Förderungen (z.B. Riesterzulage) den Steuerpflichtigen indirekt in seinem Handeln zu lenken.

In welchem Umfang eine natürliche Person der Einkommensteuer unterliegt, richtet sich nach seiner Steuerpflicht. Das heißt, es richtet sich danach, ob die Person unbeschränkt, beschränkt oder erweitert beschränkt der Einkommensteuer unterliegt. Welche Form der Steuerpflicht greift, ist vom Wohnsitz oder dem gewöhnlichen Aufenthalt des Steuerpflichtigen abhängig.

Inhaltsverzeichnis


Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.




Die wahrscheinlich umfassendste Steuerberater-Website Deutschlands




Aktuelle Steuertipps finden Sie in meinem
Steuer-Newsletter Symbol Steuer-Newsletter.
Jetzt kostenlos anmelden.





Steuerberater in Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg / Friedenau)

Termine: nach Vereinbarung
Kontakt: bitte nur per E-Mail an
Steuerberater@steuerschroeder.de

Ich bin für Sie da, wenn es um Ihre Steuern geht – persönlich, zuverlässig und kompetent.



Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin