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Nach Berechnung des zu versteuernden Einkommens ermittelt das Finanzamt mit Hilfe der Einkommensteuertabellen die Einkommensteuerschuld des Steuerpflichtigen. Bei Ledigen oder getrennt veranlagten Ehegatten kommt die Grundtabelle zur Anwendung. Bei zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Ehegatten wird die Splittingtabelle zu Grunde gelegt.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 32a EStG
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