Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


#2387

Inhaltsverzeichnis

Freigrenzen

Bei Überschreitung der Freigrenze kommt es zur Besteuerung des gesamten Betrages. Das heißt, wird die jeweilige Freigrenze auch nur um einen Cent überschritten, unterliegt der gesamte Betrag der Besteuerung und nicht nur der überschießende Teilbetrag. Anders liegt der Sachverhalt bei Freibeträgen, hier muss nur der den Freibetrag übersteigende Betrag versteuert werden.

Eine Freigrenze wird zum Beispiel bei der Besteuerung von privaten Veräußerungsgeschäften (Spekulationsgeschäften) gewährt. Die Freigrenze beträgt 600,– € pro Jahr. Liegt der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn über diesem Betrag, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.

Eine Freigrenze gibt es auch bei der Kleinbetragsregelung im Erbschaftsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht. So wird von einer Besteuerung abgesehen, wenn der steuerpflichtige Erwerb (Betrag nach Abzug der Freibeträge) bei Erbschaft und Schenkung unter 50,– € beträgt. Bei der Grunderwerbsteuer bleiben Grundstückserwerbe steuerfrei, wenn sie nicht mehr als 2.500,– € betragen.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 23 Abs. 3 EStG

§ 22 ErbStG

§ 3 GrEStG

Inhaltsverzeichnis


Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.


Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland



Steuerberater

Die Steuerexperten, die Steuern einfacher machen!

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)
E-Mail: Steuerberater@steuerschroeder.de
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung. Anfragen bitte nur per E-Mail.

YouTube Kanal



Steuerberatung

Holen Sie sich die Steuerberatung, die Sie brauchen - verlassen Sie sich auf einen bewährten Steuerberater








Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin