Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


#2405

Inhaltsverzeichnis

Gewerbesteueranrechnung

Das Gewerbesteueranrechnungsverfahren wurde im Rahmen der Unternehmenssteuerreform eingeführt.

Um eine gewerbesteuerliche Belastung von Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaften zu kompensieren, wird eine pauschale Gewerbesteueranrechnung durchgeführt. Dabei wird die Einkommensteuer die anteilsmäßig auf die gewerblichen Einkünfte entfällt, um das 3,8-fache (bis 31.12.2007: 1,8-fache) des Gewerbesteuermessbetrages reduziert. Der Gewerbesteuermessbetrag kann aus dem Gewerbesteuerbescheid entnommen werden.

Für die gewerbesteuerliche Anrechnung wird vorausgesetzt, dass für das Unternehmen tatsächlich Gewerbesteuer festgesetzt wurde. Damit kommt das Gewerbesteueranrechnungsverfahren erst zur Anwendung, wenn die gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage den Freibetrag von 24.500 € (Freibetrag gilt nur für Personengesellschaften/Einzelunternehmen) übersteigt.

Kapitalgesellschaften können die Gewerbesteuer nicht anrechnen. Vielmehr wird das Verfahren nur für Einkünfte aus gewerblichen Einzelunternehmen und für Einkünfte aus Beteiligungen an Mitunternehmerschaften (z.B. OHG, KG) zugelassen. Die Gewerbesteueranrechnung ist eine zusätzliche Vergünstigung für gewerbliche Unternehmen, da die steuerliche Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe nicht möglich ist.

Zur Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb gemäß § 35 EStG nimmt auch das BMF-Schreiben vom 12.01.2007 - IV B 2 - S 2296a - 2/07 Stellung.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 35 EStG

Inhaltsverzeichnis


Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.


Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland



Steuerberater

Die Steuerexperten, die Steuern einfacher machen!

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)
E-Mail: Steuerberater@steuerschroeder.de
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung. Anfragen bitte nur per E-Mail.

YouTube Kanal



Steuerberatung

Holen Sie sich die Steuerberatung, die Sie brauchen - verlassen Sie sich auf einen bewährten Steuerberater








Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin