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Kalte Progression

Der Einkommensteuertarif hat 2018 die nachfolgende Struktur:

  • zu versteuerndes Einkommen zwischen 0,– € und 9.000,– €: Die Steuerbelastung ist 0, da der Grenzsteuersatz 0 % beträgt.

  • zu versteuerndes Einkommen zwischen 9.001,– € und 13.769,– €: Der Grenzsteuersatz liegt zwischen 14 % und 24 % (Progressionszone I).

  • zu versteuerndes Einkommen zwischen 13.770,– € und 54.949,– €: Der Grenzsteuersatz liegt zwischen 24 % und 42 % (Progressionszone II).

  • zu versteuerndes Einkommen zwischen 54.950,– € und 260.532,– €: Der Grenzsteuersatz beträgt einheitlich 42 % (Proportionalzone I).

  • zu versteuerndes Einkommen ab 260.533,– €: Der Grenzsteuersatz beträgt einheitlich 45 % (Proportionalzone II).

Insbesondere im Bereich der ersten Progressionszone kann die Situation eintreten, dass ein Steuerpflichtiger Einkommensverluste trotz Gehaltserhöhung hinnehmen muss. Ursache hierfür ist die kalte Progression. Aufgrund steigender Steuersätze fällt bei Lohnzuwächsen auch überproportional mehr Einkommensteuer an. Der progressive Steuertarif kann dazu führen, dass die Steuerbelastung zum Beispiel bei einer dreiprozentigen Gehaltserhöhung um mehr als vier Prozent steigt. Dieses Phänomen steigender Grenzsteuersätze erstreckt sich über beide Progressionszonen. Liegt dann das resultierende Netto-Plus nach Steuer unterhalb der Inflationsrate, ist der Reallohn gesunken, d.h. Bruttolohnzuwächse lediglich in Höhe der Preissteigerung führen trotz Inflationsausgleichs zu realem Kaufkraftverlust bei gleichzeitigen Steuermehreinnahmen des Fiskus.

Steuerpflichtiger S (alleinstehend) erzielt ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) von 10.000,– € jährlich. Er bekommt für 2019 eine Lohnerhöhung, die das zvE um 1.000,– € erhöht.

S muss für das alte zvE 123,– € Steuern entrichten, was einem Durchschnittssteuersatz von 1,23 % entspricht. Der Grenzsteuersatz für den nächsten zusätzlich verdienten Euro beträgt 15,63 %. Für das neue zvE von 11.000,– € beträgt die Steuer 289,– €. Der Durchschnittssteuersatz hat sich auf 2,63 % erhöht, der Grenzsteuersatz auf 17,59 %. Der Grenzsteuersatz erhöht sich für das um 1.000,– € gestiegen zvE um circa zwei Prozentpunkte.

Der Netto-Einkommenszuwachs nach Steuern beträgt 834,– € (= 10.711,– € ./. 9.877,– €). Dies entspricht 8,4 % (= 834,– €/9.877,– €), bei einer Ausgangslage einer 10 %igen Gehaltserhöhung.

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