Haben Sie Fragen? Hier erhalten Sie sofort kostenlose Antworten. KI-Kanzleibot: Sofort Antworten zu Steuern und Recht

#2480

Inhaltsverzeichnis

Kleinbetragsrechnung

Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250,– € nicht übersteigt, müssen die umfangreichen Angaben, die im Umsatzsteuerrecht gefordert werden, nicht enthalten. Vielmehr genügen folgende Angaben:

  • Vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers;

  • Ausstellungsdatum der Rechnung;

  • Menge/Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang/Art der sonstigen Leistung;

  • Bruttobetrag (Netto-Entgelt inklusive Umsatzsteuer);

  • anzuwendender Steuersatz oder ein Hinweis auf eine Steuerbefreiung.

Ein gesonderter Umsatzsteuerausweis muss damit nicht erfolgen. Auch der Zeitpunkt der Leistung und Angaben über den Leistungsempfänger sind nicht notwendig. Keine Kleinbetragsrechnung liegt vor, wenn das leistende Unternehmen für eine Leistung mehrere Rechnungen erstellt, die jeweils unter 250,– € betragen. Für den Vorsteuerabzug muss der Leistungsempfänger den Rechnungsbetrag in ein Entgelt für die Leistung und in den Steuerbetrag (Umsatzsteuer) aufsplitten.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 33 UStDV

§ 35 UStDV

§ 14 Abs. 1 UStG

Inhaltsverzeichnis


Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.




Die wahrscheinlich umfassendste Steuerberater-Website Deutschlands




Aktuelle Steuertipps finden Sie in meinem
Steuer-Newsletter Symbol Steuer-Newsletter.
Jetzt kostenlos anmelden.





Steuerberater in Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg / Friedenau)

Termine: nach Vereinbarung
Kontakt: bitte nur per E-Mail an
Steuerberater@steuerschroeder.de

Ich bin für Sie da, wenn es um Ihre Steuern geht – persönlich, zuverlässig und kompetent.



Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin