Haben Sie Fragen? Hier erhalten Sie sofort kostenlose Antworten. KI-Kanzleibot: Sofort Antworten zu Steuern und Recht

#2549

Inhaltsverzeichnis

Parteispenden

Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien werden durch eine steuerliche Ermäßigung und durch einen Sonderausgabenabzug begünstigt.

Die Steuerermäßigung beträgt 50 % der Ausgaben, höchstens 825,– € (Ledige)/1.650,– € (Verheiratete). Dieser Betrag wird von der Steuerschuld abgezogen. Konnte dadurch nicht die gesamte Spende/Mitgliedsbeiträge steuerlich berücksichtigt werden, so greift dann der Sonderausgabenabzug. Der restliche Spendenbetrag kann in der Höhe von insgesamt 1.650,– € (Ledige)/3.300,– € (Verheiratete) im Kalenderjahr als Sonderausgaben abgezogen werden.

Ermäßigt besteuert werden nur Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien im Sinne des § 2 Parteiengesetzes oder an Vereine ohne Parteicharakter, wenn diese Vereine mit eigenen Wahlvorschlägen an Wahlen auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene mitgewirkt haben und der Verein bei der letzten Wahl mindestens ein Mandat errungen hat oder der Verein dem zuständigen Wahlorgan angezeigt hat, dass er mit eigenen Wahlvorschlägen an der nächsten Wahl teilnehmen will.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 34g EStG

§ 10b EStG

Inhaltsverzeichnis


Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.




Die wahrscheinlich umfassendste Steuerberater-Website Deutschlands




Aktuelle Steuertipps finden Sie in meinem
Steuer-Newsletter Symbol Steuer-Newsletter.
Jetzt kostenlos anmelden.





Steuerberater in Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg / Friedenau)

Termine: nach Vereinbarung
Kontakt: bitte nur per E-Mail an
Steuerberater@steuerschroeder.de

Ich bin für Sie da, wenn es um Ihre Steuern geht – persönlich, zuverlässig und kompetent.



Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin