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Progressiver Steuersatz

Bei der Einkommensteuer kommt ein progressiver Steuersatz zur Anwendung. Damit erhöht sich der Einkommensteuersatz mit steigendem Einkommen. Ein hohes Einkommen unterliegt damit einem höheren Einkommensteuersatz als ein niedriges Einkommen. Mit dem progressiven Steuersatz soll die individuelle Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden.

Der Einkommensteuertarif hat 2018 die nachfolgende Struktur:

  • zu versteuerndes Einkommen zwischen 0,– € und 9.000,– €: Die Steuerbelastung ist 0, da der Grenzsteuersatz 0 % beträgt.

  • zu versteuerndes Einkommen zwischen 9.001,– € und 13.769,– €: Der Grenzsteuersatz liegt zwischen 14 % und 24 % (Progressionszone I).

  • zu versteuerndes Einkommen zwischen 13.770,– € und 54.949,– €: Der Grenzsteuersatz liegt zwischen 24 % und 42 % (Progressionszone II).

  • zu versteuerndes Einkommen zwischen 54.950,– € und 260.532,– €: Der Grenzsteuersatz beträgt einheitlich 42 % (Proportionalzone I).

  • zu versteuerndes Einkommen ab 260.533,– €: Der Grenzsteuersatz beträgt einheitlich 45 % (Proportionalzone II).

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 32a EStG

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