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Die Einkommensbesteuerung erfolgt entweder nach dem Grundtarif oder dem Splittingtarif. Der Splittingtarif kommt bei
Eheleuten, die sich zusammen zur Einkommensteuer veranlagen lassen,
Witwer/Witwen im Jahr nach dem Tod des Ehegatten,
Geschiedenen im Scheidungsjahr
zur Anwendung. In allen anderen Fällen gilt der Grundtarif.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 32a EStG
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