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Übernachtungskosten, die im Rahmen einer Auslandstätigkeit entstanden sind, können per Beleg als Werbungskosten im Rahmen der Einkommensteuerklärung angesetzt oder vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden.
Gesetze und Urteile (Quellen)
R 9.7 LStR
H 9.7 LStR
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