Haben Sie Fragen? Hier erhalten Sie sofort kostenlose Antworten. KI-Kanzleibot: Sofort Antworten zu Steuern und Recht

#2786

Inhaltsverzeichnis

Vorsteuer

Als Vorsteuer wird die Umsatzsteuer bezeichnet, die einem Unternehmer beim Erwerb von Lieferungen oder sonstigen Leistungen in Rechnung gestellt wird. Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer können Unternehmer mit der Umsatzsteuer, die sie auf ihre Lieferungen oder sonstigen Leistungen erheben müssen, verrechnen (Vorsteuerabzug). Dies geschieht im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung.

Ein Unternehmer erwirbt eine Maschine. Die Rechnung weist folgende Positionen aus:

Maschine

Euro10.000,– €

Umsatzsteuer (19 %)

Euro1.900,– €

Gesamtbetrag

Euro11.900,– €

Die in der Rechnung enthaltene Umsatzsteuer kann der Käufer der Maschine als Vorsteuer vom Finanzamt zurück fordern.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 15 EStG

Inhaltsverzeichnis


Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.




Die wahrscheinlich umfassendste Steuerberater-Website Deutschlands




Aktuelle Steuertipps finden Sie in meinem
Steuer-Newsletter Symbol Steuer-Newsletter.
Jetzt kostenlos anmelden.





Steuerberater in Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg / Friedenau)

Termine: nach Vereinbarung
Kontakt: bitte nur per E-Mail an
Steuerberater@steuerschroeder.de

Ich bin für Sie da, wenn es um Ihre Steuern geht – persönlich, zuverlässig und kompetent.



Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin