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#2825

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Zumutbare Belastung

Die zumutbare Belastung wird von der Summe der außergewöhnlichen Belastungen abgezogen. Nur diese dann noch verbleibenden außergewöhnlichen Belastungen werden steuermindernd berücksichtigt. Mit dem Abzug der zumutbaren Belastung soll die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden.

Die zumutbaren Belastungen betragen folgende Prozentsätze:

Höhe der Einkünfte (Gesamtbetrag)

bis 15.340,– €

über 15.340,– € bis 51.130,– €

über 51.130,– €

keine Kinder und Anwendung der Grundtabelle

5 %

6 %

7 %

keine Kinder und Anwendung der Splittingtabelle

4 %

5 %

6 %

ein oder zwei Kinder

2 %

3 %

4 %

drei oder mehr Kinder

1 %

1 %

2 %

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 33 EStG

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Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.


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