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ELSTER

ELSTER (Elektronische Steuererklärung) ist ein Projekt der deutschen Steuerverwaltung, das die sichere elektronische Übermittlung von Steuerdaten zum Ziel hat.

Neben den Steuerberatern erstellen immer mehr Bürger ihre Steuererklärungen am Computer. Bei dieser Gelegenheit werden die Daten für den Ausdruck der Steuererklärungsformulare elektronisch erfasst. Diese bereits erfassten elektronischen Daten will die Steuerverwaltung zur Weiterverarbeitung in den Rechenzentren der einzelnen Bundesländer nutzen.

Für die Steuerverwaltung vermindert sich durch die elektronische Datenübermittlung der Aufwand für die Datenerfassung und damit senken sich die Kosten.

Für die Einkommensteuererklärung entfällt der aufwändige Formularausdruck. Bei den Anmeldungssteuern entfällt die Papierübermittlung vollständig.

Der Bürger kann sich sicher sein, dass seine sachlich richtigen Angaben auch zutreffend als Eingabewerte übernommen werden.

Praxistipp:

Abhängig von der genutzten Steuersoftware ist anhand der an den Steuerzahler bzw. Steuerberater elektronisch übermittelten Bescheiddaten auch per Programm feststellbar, ob das Finanzamt von der Einkommensteuererklärung abgewichen ist.

Das ELSTER-Verfahren wird weiter auf alle steuerlich relevanten Daten ausgedehnt. Zu den bereits realisierten Bereichen zur Übermittlung von Jahressteuererklärungsdaten (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer), Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen und der Bereitstellung von Einkommensteuerbescheiddaten ist geplant, das Verfahren auf weitere Steuerarten und die Einbeziehung von Steuerbescheinigungen (Kapitalertragsteuern, Vermögenswirksame Leistungen etc.) sowie notwendige Anlagen (Bilanzen, GuV-Rechnung) auszuweiten. Dabei wird die sogenannte "Elektronische Lohnsteuerkarte" vordringlich realisiert.

Ein weiterer zentraler Punkt ist die Schaffung von Online-Diensten über das Internet. Vorgesehen sind hier die Möglichkeiten der Online-Steuerkontoabfrage und die Abfrage des Bearbeitungsstandes der Steuererklärung.

Der Bürger benötigt eine am Markt verfügbare Windows-Steuersoftware (Betriebssysteme), in die die ELSTER-Software eingebaut wurde.

Zur Datenübermittlung ist ein Internetanschluss notwendig.

Zur elektronischen Übertragung der Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuerjahreserklärung oder Gewerbesteuererklärung müssen Sie Ihre Steuererklärung mit Hilfe eines Steuerprogramms ausfüllen und die Daten elektronisch über den entsprechenden Button oder Menüeintrag in Ihrer Software übertragen.

Wichtiger Hinweis zum Belegverzicht:

Bei einer Abgabe der Einkommensteuererklärung über ELSTER wird auf die Einreichung von Belegen, soweit sie nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtend einzureichen sind, grundsätzlich verzichtet. Gesetzlich vorgeschriebene Belege sind z.B. Spendenbescheinigungen, übrige Steuerabzugsbescheinigungen, Unterlagen zur Steuererklärung nach § 60 EStDV.
Die Belege müssen aber, auch wenn sie nicht einzureichen sind, dennoch aufbewahrt werden und sind dem Finanzamt auf Verlangen nachträglich vorzulegen.

Weitergehende Informationen enthält das Elster-Online-Portal.

ElsterOnline unterscheidet sich in zwei wesentlichen Punkten vom normalen Elster-Programm. Erstens: Bisher konnten nur Unternehmen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Lohnsteuer-Anmeldung vollständig elektronisch einreichen. Für die Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer mussten Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine komprimierte Erklärung ausdrucken, unterschreiben und per Post an die Ämter schicken. Diese rechtsverbindliche Unterschrift fällt weg. Sie wird durch ein digitales Zertifikat ersetzt, mit der sich Steuerzahler gegenüber dem Finanzamt "digital" ausweisen kann. Zweite Neuerung: Unternehmen benötigen für ihre Steuerangelegenheiten keine zusätzliche Software mehr, sondern füllen die Formulare direkt im Netz über ElsterOnline aus.

Steuerzahler erhalten das elektronische Zertifikat über das ElsterOnline-Portal. Erster Schritt ist die einmalige Registrierung. Dazu meldet man sich mit persönlichen Daten, Steuernummer und E-Mail-Adresse auf dem Portal an. Das zuständige Finanzamt verschickt dann per Mail und auf dem Postweg Zugangsdaten, die der Schlüssel zum Zertifikat sind.

Ab 01.01.2013 (ggf. mit einer mehrmonatigen Übergangsfrist) können die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Lohnsteueranmeldung nur noch mit Authentifizierung elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden.

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