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#631031

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Unternehmer - ABC

§ 2 UStG

Die folgende Übersicht soll einen Überblick über die wichtigsten Einzelfälle geben, in denen Zweifel an der Unternehmereigenschaft bestehen können.

Art der Tätigkeit Unternehmer Hinweise
Abgeordnete Nein
Ärzte Regelmäßig ja, Ausnahme angestellte Ärzte im Krankenhaus ohne Liquidationsberechtigung bei Liquidationsberechtigung Unternehmer
Aufsichtsratsmitglieder Ja, auch die Arbeitnehmervertreter
Automatenaufsteller Ja, auch für die Automaten in Gaststätten
Berufskraftfahrer Regelmäßig nein, außer mit eigenem Fahrzeug
Erben Ja, bei Übernahme der Tätigkeit siehe auch OFD Frankfurt, 22.10.1996, DStR 1997, 71
Gepäckträger auf Bahnhöfen Ja
Geschäftsführer Nein
Gesellschafter Ja, wenn er seiner Gesellschaft Gegenstände gegen Entgelt überlässt
Handelsvertreter Ja/Nein je nach Ausgestaltung der Vereinbarungen
Hausgehilfin Nein
Hausmeister Nein
Jahreswagenverkäufer Ja, bei einem Auto pro Jahr lt. Finanzverwaltung kein Unternehmer
Künstler Ja/Nein abhängig von der Einbindung in den Betrieb
Liebhaberei Ja wenn Einnahmen erzielt werden
Lotsen Ja
Notare Ja
Parteien Ja siehe BMF, 01.03.1991 - IV A 2, S 7104
Professoren Nein Nebenberufliche Lehrbeauftragte sind Unternehmer
Rechtsanwalt Ja bei Eintritt in eine Sozietät endet die Unternehmereigenschaft
Sachverständige Ja
Sammler Ja bei nachhaltigem Verkauf von Sammlungsstücken
Sparer Nein bei Verwaltung von eigenem Vermögen
Sportler Nein Ausnahme: Einzelsportler wie Tennisspieler oder Boxer
Testamentsvollstrecker Ja, wenn als Treuhänder eines Handelsgeschäftes Ansonsten sind die hinter dem Testamentsvollstrecker stehenden Erben Unternehmer
Übungsleiter Ja wenn nicht Angestellter
Vermieter Ja
Vorstände von Gesellschaften Nein
Werbegemeinschaften Ja wenn Leistungen gegenüber Mitgliedern oder Dritten erbracht werden
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