#631195

Inhaltsverzeichnis

Spekulationsgeschäft - Rechtsnachfolge

§ 23 EStG

Bei einer Gesamtrechtsnachfolge (z.B. Erbschaft) wird für die Frage, ob und in welcher Höhe Spekulationseinkünfte vorliegen, auf die Verhältnisse beim Rechtsvorgänger abgestellt. Damit ist z.B. im Falle der Gesamtrechtsnachfolge der Erwerbszeitpunkt des Rechtsvorgängers für den Beginn der Spekulationsfrist ebenso maßgebend wie dessen Anschaffungskosten.

Um von vornherein streitanfällige Prüfungen dahingehend, ob ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten i.S.d. § 42 AO vorliegt, zu vermeiden, bestimmt § 23 EStG auch im Fall der Einzelrechtsnachfolge bei unentgeltlichem Erwerb (Schenkung) auf die Rechtsverhältnisse des Rechtsvorgängers abzustellen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 EStG).

Inhaltsverzeichnis


Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.




Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Steuer-Newsletter Steuer-Newsletter
Aktuelle Steuertipps zum Steuern sparen


Weihnachtsgedicht:
Das Christkind beim Finanzamt





Steuerberater Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)

Termine nach Vereinbarung.
Anfragen bitte nur per E-Mail:
Steuerberater@steuerschroeder.de

Ich bin für Sie da, wenn es um Ihre Steuern geht.



Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin


Logo von SteuerschroederKI-Bot!

Willkommen bei Steuer-Robbi!

Hier erhalten Sie sofort Antworten auf Ihre Steuerfragen – und das völlig kostenlos! Unser KI-basierter Steuer-Robbi ist darauf programmiert, Ihnen nicht nur Antworten zu geben, sondern auch direkt auf die relevanten Steuerinformationen und Quellen zu verlinken.

Wie es funktioniert:

Einfach Ihre Frage in das untenstehende Feld eingeben und absenden. Der KI-Steuerbot analysiert Ihre Anfrage und liefert Ihnen eine Antwort, die auf aktuellem Wissen und Daten basiert.

Probieren Sie es jetzt aus und stellen Sie Ihre erste Frage!