Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
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§ 49 StBVV Inkrafttreten
Achter Abschnitt: Übergangs- und Schlussvorschriften
Diese Verordnung tritt am 1. April 1982 in Kraft.
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Diese Verordnung tritt am 1. April 1982 in Kraft.
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