Steuererklärung für Studenten: Gratis Rechner + Tipps vom Steuerberater

Lohnt sich eine Steuererklärung als Student und was kannst Du als Student in der Steuererklärung von der Steuer absetzen



Eine Steuererklärung lohnt sich, wenn man zu viel Lohnsteuer bzahlt hat. Aach Ablauf des Kalenderjahres kann die zuviel gezahlte Steuer durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung vom Finanzamt erstattet werden. Das kann sich insbesondere dann lohnen, wenn Sie Ausgaben hatten, die beim Lohnsteuerabzug noch nicht berücksichtigt wurden. Siehe hierzu Was können Studenten von der Steuer absetzen?

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Jahresbruttolohn
Fahrtkosten: Einfache Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte
Häusliches Arbeitszimmer
Doppelte Haushaltsführung
sonstige Werbungskosten
(Fortbildung, Arbeitsmittel etc.)
Kinder
Kinderbetreuungskosten
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Spenden
Außergewöhnliche Belastungen
Kirchensteuer
1) Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen.
2) Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt.
3) Das Vorliegen eines eigenen Hausstandes setzt das Innehaben einer Wohnung sowie eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus.
4) Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung können im Inland die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft angesetzt werden, höchstens 1.000 Euro im Monat.
5) Aufwendungen für die Wege vom Ort der ersten Tätigkeitsstätte zum Ort des eigenen Hausstandes und zurück (Familienheimfahrt) können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich abgezogen werden.
6) Zur Abgeltung der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt ist eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstandes und dem Ort der ersten Tätigkeitsstätte anzusetzen.
7) Nummer 4 Satz 3 bis 5 ist entsprechend anzuwenden.
8) Aufwendungen für Familienheimfahrten mit einem dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart überlassenen Kraftfahrzeug werden nicht berücksichtigt.

Steuererklärung für Studenten



Steuererklärungen ab dem Jahr 2020 (abzugeben im Jahr 2021) können nicht mehr in ElsterFormular erstellt werden. Sie können gerne meine online Steuererklärung nutzen.

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Was können Studenten von der Steuer absetzen?

In der Steuererklärung können alle Aufwendungen für das Studium als auch für die ausgübte Arbeit abgesetzt werden, wie z.B. Wege zwischen Wohnung und Uni bzw. zur Arbeit. Alle Kosten die dem Erwerb, der Sicherung oder auch der Erhaltung der Einnahmen dienen, können in der Steuererklärung abgesetzt werden (Werbungskosten).

Kürzung der Werbungskosten bei steuerfreien Leistungen aus einem Stipendium: Ein Rechtsanwalt hat ein Stipendium des Deutschen Akademischen Auslandsdienstes (DAAD) für ein Studium zum Master of Laws in den USA erhalten. Das Stipendium betrug 22.000 Euro und deckte die Kosten für das Studium ab. Der Rechtsanwalt machte in seiner Steuererklärung die gesamten Studienkosten als vorweggenommene Werbungskosten geltend. Das Finanzamt erkannte jedoch nur die Kosten an, die nicht durch das Stipendium gedeckt wurden. Der Rechtsanwalt klagte gegen die Entscheidung des Finanzamt. Das Finanzgericht Köln hat die Klage abgewiesen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Revision zum BFH zugelassen. Der BFH hat noch nicht entschieden, ob die Studienkosten als Werbungskosten abziehbar sind.

Außerdem können Vorsorgeaufwendungen (z.B. Versicherungsbeiträge) als Sonderausgaben abgesetzt werden. Auch außergewöhnliche Belastungen, d. h. Aufwendungen, die aufgrund besonderer Umstände zwangsläufig anfallen (zum Beispiel Krankheitskosten) können abgesetzt werden.



Kosten für das Studium: können als Berufsausbildungskosten oder als Fortbildungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Die Aufwendungen für die eigene erstmalige Berufsausbildung oder für das Erststudium können bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro als Sonderausgaben abgezogen werden. Zu den Ausbildungskosten gehören neben Lehrgangs- und Studiengebühren die Aufwendungen für Fachbücher und anderes Lernmaterial sowie Fahrtkosten.

Übersicht, was Studenten von der Steuer absetzen können: Studenten können insbesondere Studiengebühren und folgendes von der Steuer absetzen:


Checkliste Steuererklärung.

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Beschäftigung von Studenten

Es ist eine gute Idee, Studenten während der Semesterferien und eventuell auch darüber hinaus zu beschäftigen. Dabei gibt es jedoch einige wichtige Punkte zu beachten, um sicherzustellen, dass sowohl Sie als Arbeitgeber als auch die Studierenden von den Vorteilen des Werkstudentenstatus profitieren können.

  1. Überprüfung des Studentenstatus: Stellen Sie sicher, dass die Person, die Sie einstellen möchten, tatsächlich an einer Hochschule oder Universität eingeschrieben ist. Eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung sollte jedes Semester vorgelegt und kopiert werden.

  2. Dauer des Studiums: Achten Sie darauf, dass die Studierenden, die Sie beschäftigen, sich nicht zu lange im Studium befinden. Nach dem 19. Semester kann es bereits riskant sein, und nach dem 25. Semester ist eine Beschäftigung als Werkstudent nicht mehr möglich.

  3. Arbeitszeiten beachten:

    • Während der Semesterferien: In dieser Zeit können Studierende wie normale Vollzeitmitarbeiter beschäftigt werden, solange die Arbeitszeiten den Arbeitsschutzbestimmungen entsprechen.
    • Außerhalb der Semesterferien: Hier ist die wöchentliche Arbeitszeit auf maximal 20 Stunden begrenzt, um den Werkstudentenstatus nicht zu gefährden.
    • Jährliche Arbeitszeitgrenze: Studierende dürfen nicht mehr als 26 Wochen pro Jahr mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Wenn Sie diese Punkte beachten, können Sie von den Vorteilen der Beschäftigung von Studierenden profitieren, ohne das Risiko teurer Nachzahlungen einzugehen. Es ist auch ratsam, sich regelmäßig über aktuelle Änderungen in der Gesetzgebung zu informieren, da sich Regelungen ändern können.

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Steuertipps für Schüler und Studierende

Schüler und Studierende können durch verschiedene Maßnahmen Steuern sparen oder sich bereits gezahlte Steuern zurückerstatten lassen. Hier sind einige Tipps, die dabei helfen können:

  1. Werbungskosten geltend machen: Zu den Werbungskosten zählen Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Studium oder der Schule stehen. Dazu gehören beispielsweise Kosten für Fachbücher, Arbeitsmittel, Fahrtkosten zur Uni oder Schule, Ausgaben für Exkursionen und Studienreisen. Diese Kosten können in der Steuererklärung angegeben werden.

  2. Doppelte Haushaltsführung: Wenn Schüler oder Studierende für ihre Ausbildung einen zweiten Haushalt führen müssen, können die Kosten dafür unter Umständen als doppelte Haushaltsführung abgesetzt werden. Dazu zählen Miete und Nebenkosten für die Zweitwohnung.

  3. Jobben und Steuerfreibeträge: Viele Schüler und Studierende jobben nebenbei. Bis zu einem gewissen Jahresverdienst ist dieser Nebenverdienst steuerfrei. Der Grundfreibetrag liegt im Jahr 2023 bei 10.347 Euro. Liegt der Verdienst darüber, kann eine Steuererklärung sinnvoll sein, um zu viel gezahlte Steuern zurückzuerhalten.

  4. BAföG und Stipendien: BAföG-Zahlungen und die meisten Stipendien sind steuerfrei. Allerdings sollten Stipendien genau geprüft werden, da es Ausnahmen geben kann.

  5. Kinderfreibetrag und Kindergeld: Eltern von Schülern und Studierenden können Kindergeld oder den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Einkommen der Eltern und dem Alter des Kindes.

  6. Verlustvortrag: Wenn Studierende in einem Jahr mehr Werbungskosten als Einnahmen haben, können sie einen Verlustvortrag in das nächste Jahr übertragen. Dies kann besonders für Studierende interessant sein, die am Ende ihres Studiums stehen und ein hohes Einstiegsgehalt erwarten.

  7. Praktika und geringfügige Beschäftigung: Einnahmen aus Pflichtpraktika während des Studiums sind oft steuerfrei. Bei geringfügigen Beschäftigungen (450-Euro-Jobs) werden keine Steuern abgezogen, aber es kann sinnvoll sein, diese in der Steuererklärung anzugeben, um eventuell zu viel gezahlte Steuern zurückzuerhalten.

Es ist ratsam, sich bei Unsicherheiten professionellen Rat einzuholen, beispielsweise bei einem Steuerberater oder dem Lohnsteuerhilfeverein. Die Steuergesetze können komplex sein, und die individuelle Situation spielt eine große Rolle bei der optimalen Steuergestaltung.

Studentenjobs + Steuer
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Steuertipp: Wann ist das Stipendium steuerfrei?


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Steuertipp: Eine Steuererklärung kann sich auch lohnen, selbst wenn Du keine Steuern gezahlt hast und deswegen keine Steuererstattung in diesem Jahr erhältst. Die Kosten können durch einen Verlustvortrag in die nächsten Jahre vortragen werden und später zu einer Steuererstattung führen.

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Weitere Informationen für Schüler, Studenten und Auszubildende

  • Kindergeld

    Mit diesem Kindergeld Rechner berechnen Sie den Kindergeldanspruch und erfahren welche Voraussetzungen über 18 Jahre alte Kinder zusätzlich erfüllen müssen

  • Unterhalt | Düsseldorfer Tabelle

    Online Rechner für die Berechnung des Kinderunterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle.

  • Minijob

    Ob betrieblich oder im Privathaushalt. Einfach und schnell die Gesamtkosten ermitteln


Mehr Tipps für die Steuererklärung ...


Siehe auch:


Rechtsgrundlagen zum Thema: Student

EStR 
EStR R 22.2 Wiederkehrende Bezüge bei ausländischen Studenten und Schülern

AO 
AO § 52 Gemeinnützige Zwecke

AO § 68 Einzelne Zweckbetriebe

AO § 52 Gemeinnützige Zwecke

AO § 68 Einzelne Zweckbetriebe

UStAE 
UStAE 4.18.1. Wohlfahrtseinrichtungen

UStAE 4.21.2. Ergänzungsschulen und andere allgemein bildende oder berufsbildende Einrichtungen

UStAE 4.21.3. Erteilung von Unterricht durch selbständige Lehrer an Schulen und Hochschulen

UStAE 6.3. Ausländischer Abnehmer

UStAE 10.2. Zuschüsse

UStAE 12.9. Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen

UStAE 12.13. Begünstigte Verkehrsarten

UStAE 16.2. Beförderungseinzelbesteuerung

UStAE 4.18.1. Wohlfahrtseinrichtungen

UStAE 4.21.2. Ergänzungsschulen und andere allgemein bildende oder berufsbildende Einrichtungen

UStAE 4.21.3. Erteilung von Unterricht durch selbständige Lehrer an Schulen und Hochschulen

UStAE 6.3. Ausländischer Abnehmer

UStAE 10.2. Zuschüsse

UStAE 12.9. Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen

UStAE 12.13. Begünstigte Verkehrsarten

UStAE 16.2. Beförderungseinzelbesteuerung

UStR 
UStR 103. Wohlfahrtseinrichtungen

UStR 112. Ergänzungsschulen und andere allgemein bildende oder berufsbildende Einrichtungen

UStR 112a. Erteilung von Unterricht durch selbständige Lehrer an Schulen und Hochschulen

UStR 129. Ausländischer Abnehmer

UStR 150. Zuschüsse

UStR 170. Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen

UStR 173. Begünstigte Verkehrsarten

UStR 221. Beförderungseinzelbesteuerung

KStR 4.5
AEAO 
AEAO Zu § 52 Gemeinnützige Zwecke:

AEAO Zu § 66 Wohlfahrtspflege:

AEAO Zu § 68 Einzelne Zweckbetriebe:

LStR 
R 3.26 LStR Steuerbefreiung für nebenberufliche Tätigkeiten

EStH 10.9 32.5
BGB 549 551

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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