Steuererklärung für Studenten 2026: Kosten absetzen, Verlustvortrag nutzen und Steuererstattung berechnen

Steuererklärung für Studenten 2026: Studienkosten, Verlustvortrag, Werkstudent, Minijob und ELSTER

Eine Steuererklärung für Studenten kann sich lohnen, wenn während des Studiums Lohnsteuer einbehalten wurde oder wenn hohe Studienkosten entstanden sind. Besonders interessant ist die Steuererklärung bei einem Masterstudium, Zweitstudium, Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung, dualem Studium, Werkstudentenjob, Praktikum, Auslandssemester oder bei einem später nutzbaren Verlustvortrag.

Entscheidend ist, ob Ihre Studienkosten steuerlich als Sonderausgaben oder als Werbungskosten behandelt werden. Beim Erststudium ohne vorherige Berufsausbildung ist der Abzug regelmäßig nur als Sonderausgaben bis 6.000 € jährlich möglich. Beim Zweitstudium, Masterstudium oder Studium nach abgeschlossener Erstausbildung können Studienkosten dagegen häufig als Werbungskosten berücksichtigt werden. Das ist wichtig, weil nur Werbungskosten zu einem Verlustvortrag führen können.

Kurzüberblick 2026: Die Steuererklärung lohnt sich für Studierende besonders bei Lohnsteuerabzug, Werkstudentenjob, Ferienjob, dualem Studium, bezahltem Praktikum, Zweitstudium, Masterstudium, Auslandssemester, hohen Fahrtkosten, Laptop, Fachliteratur, Studiengebühren oder doppelter Haushaltsführung. Wer noch keine Steuern zahlt, kann bei Werbungskosten einen Verlustvortrag prüfen.

Steuererstattung für Studenten berechnen

Mit dem Steuerrechner können Sie überschlägig prüfen, ob sich eine Steuererstattung ergibt. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn bei einem Studentenjob, Werkstudentenjob, Ferienjob, Praktikum oder dualen Studium Lohnsteuer einbehalten wurde.

Rechner Steuerertattung

Sind Sie verheiratet?
Steuerpflichtige(r)   Ehepartner(in)
Jahresbruttolohn
Fahrtkosten: Einfache Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte
Häusliches Arbeitszimmer
Doppelte Haushaltsführung
sonstige Werbungskosten
(Fortbildung, Arbeitsmittel etc.)
Kinder
Kinderbetreuungskosten
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Spenden
Außergewöhnliche Belastungen
Kirchensteuer
1) Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen.
2) Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt.
3) Das Vorliegen eines eigenen Hausstandes setzt das Innehaben einer Wohnung sowie eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus.
4) Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung können im Inland die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft angesetzt werden, höchstens 1.000 Euro im Monat.
5) Aufwendungen für die Wege vom Ort der ersten Tätigkeitsstätte zum Ort des eigenen Hausstandes und zurück (Familienheimfahrt) können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich abgezogen werden.
6) Zur Abgeltung der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt ist eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstandes und dem Ort der ersten Tätigkeitsstätte anzusetzen.
7) Nummer 4 Satz 3 bis 5 ist entsprechend anzuwenden.
8) Aufwendungen für Familienheimfahrten mit einem dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart überlassenen Kraftfahrzeug werden nicht berücksichtigt.
Praxis-Tipp: Eine Steuererstattung gibt es nur, wenn auch Steuer einbehalten wurde oder wenn sich bereits gezahlte Steuern durch abziehbare Kosten mindern. Ein Verlustvortrag kann dagegen auch dann interessant sein, wenn im Studienjahr selbst noch keine Steuer gezahlt wurde.

Infografik: Steuererklärung für Studenten in 6 Schritten

1. Studienart prüfen Erststudium, Zweitstudium, Master, duales Studium oder Studium nach Ausbildung unterscheiden.
2. Einnahmen klären Werkstudentenjob, Minijob, Praktikum, Ferienjob, Stipendium, BAföG und Lohnsteuer prüfen.
3. Kosten sammeln Semesterbeiträge, Laptop, Fachliteratur, Fahrtkosten, Umzug, Miete und Auslandssemester erfassen.
4. Abzug zuordnen Sonderausgaben oder Werbungskosten? Davon hängt der Verlustvortrag ab.
5. ELSTER senden Einkommensteuererklärung mit Anlage N, Sonderausgaben, ggf. Anlage SO oder Verlustfeststellung übermitteln.
6. Bescheid prüfen Steuererstattung, Verlustvortrag, Abweichungen und Einspruchsfrist kontrollieren.

Wann lohnt sich eine Steuererklärung für Studenten?

Eine Steuererklärung lohnt sich für Studierende besonders dann, wenn während des Jahres Lohnsteuer einbehalten wurde. Das kann bei einem Werkstudentenjob, einem gut bezahlten Ferienjob, mehreren Jobs, einem bezahlten Praktikum oder einem dualen Studium passieren. Nach Ablauf des Kalenderjahres kann zu viel gezahlte Steuer über die Einkommensteuererklärung vom Finanzamt erstattet werden.

Situation Lohnt sich die Steuererklärung? Warum?
Student mit Lohnsteuerabzug häufig ja Zu viel einbehaltene Lohnsteuer kann erstattet werden.
Werkstudent mit hohen Studienkosten häufig ja Werbungskosten können Steuer mindern oder Verlustvortrag erhöhen.
Masterstudium nach Bachelor sehr häufig ja Kosten können regelmäßig als Werbungskosten relevant sein.
Erststudium direkt nach dem Abitur Einzelfall Kosten sind meist nur Sonderausgaben; das hilft nur bei steuerpflichtigen Einkünften im selben Jahr.
Minijob pauschal versteuert oft nein Bei pauschaler Minijobsteuer gibt es regelmäßig keine individuelle Lohnsteuererstattung.
Keine Einnahmen, aber Zweitstudium häufig ja Werbungskosten können zu einem Verlustvortrag führen.

Weitere Informationen: zuständiges Finanzamt finden und Einkommensteuererklärung.

Erststudium oder Zweitstudium: Der wichtigste Unterschied

Für die steuerliche Behandlung von Studienkosten ist entscheidend, ob es sich um eine erstmalige Berufsausbildung beziehungsweise ein Erststudium oder um eine Fortbildung, ein Zweitstudium oder ein Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung handelt.

Studienart Steuerliche Einordnung Verlustvortrag möglich?
Erststudium direkt nach dem Abitur regelmäßig Sonderausgaben bis 6.000 € jährlich nein, Sonderausgaben führen nicht zu einem Verlustvortrag
Erststudium im Rahmen eines Dienstverhältnisses regelmäßig Werbungskosten ja, wenn Werbungskosten höher als Einnahmen sind
Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung regelmäßig Werbungskosten ja
Masterstudium nach Bachelor regelmäßig Zweitstudium / Fortbildung ja, wenn die Kosten beruflich veranlasst sind
Promotion regelmäßig Fortbildung / Erwerbsbezug prüfen ja, bei beruflicher Veranlassung
Duales Studium häufig Ausbildungsdienstverhältnis ja, bei Werbungskostenabzug
Wichtig: Der Unterschied zwischen Sonderausgaben und Werbungskosten ist entscheidend. Sonderausgaben helfen nur, wenn im selben Jahr steuerpflichtige Einkünfte vorhanden sind. Werbungskosten können dagegen zu einem Verlust führen, der in spätere Jahre vorgetragen werden kann.

Verlustvortrag im Studium

Ein Verlustvortrag ist für Studierende besonders interessant, wenn während des Studiums hohe beruflich veranlasste Kosten entstehen, aber noch keine oder nur geringe Einnahmen vorhanden sind. Das Finanzamt kann dann einen verbleibenden Verlustvortrag feststellen. Dieser Verlust kann später mit positiven Einkünften verrechnet werden, etwa beim Berufseinstieg.

Vereinfachtes Schema:
Werbungskosten im Studium
− steuerpflichtige Einnahmen
= Verlust
→ Feststellung als Verlustvortrag
→ Verrechnung mit späterem Einkommen

Typische Fälle für einen Verlustvortrag

  • Masterstudium nach Bachelorabschluss,
  • Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung,
  • Zweitstudium,
  • Promotion mit beruflichem Bezug,
  • duales Studium oder Studium im Dienstverhältnis,
  • Auslandssemester mit hohen Fahrt-, Reise- und Unterkunftskosten,
  • hohe Studiengebühren oder private Hochschule.
Praxis-Tipp: Beantragen Sie bei hohen Werbungskosten ausdrücklich die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags. Gerade beim Berufseinstieg kann der Verlustvortrag zu einer spürbaren Steuererstattung führen.

Was können Studenten von der Steuer absetzen?

Studierende können viele Kosten steuerlich geltend machen, wenn diese ausreichend mit dem Studium oder späteren Beruf zusammenhängen. Ob die Kosten als Sonderausgaben oder Werbungskosten wirken, hängt von der Studienart ab.

Kostenart Beispiele Hinweis
Semesterbeiträge und Studiengebühren Semesterbeitrag, Verwaltungsgebühren, private Hochschule. Bei Erststudium meist Sonderausgaben, bei Zweitstudium häufig Werbungskosten.
Fachliteratur und Lernmaterial Bücher, Skripte, Gesetzestexte, Onlinekurse, Druckkosten. Belege aufbewahren und Studienbezug dokumentieren.
Laptop, Tablet und Technik Notebook, Monitor, Drucker, Software, Headset. Private Mitbenutzung schätzen; ggf. Abschreibung oder Sofortabzug prüfen.
Fahrten zur Hochschule Wege zur Universität, Hochschule, Bibliothek oder Lerngruppe. Je nach Einordnung Entfernungspauschale oder Reisekosten prüfen.
Arbeitsmittel Schreibtisch, Bürostuhl, Taschenrechner, Schreibmaterial. Studienbezug und private Mitbenutzung beachten.
Exkursionen und Studienreisen Pflichtseminare, Forschungsreisen, Auslandskurse. Programm, Teilnahmebestätigung und Belege sichern.
Auslandssemester Reisekosten, Unterkunft, Studiengebühren, Visum, Sprachtest. Bei Zweitstudium besonders relevant für Werbungskosten.
Doppelte Haushaltsführung Zweitwohnung am Studienort. Eigener Hausstand und beruflicher/studienbedingter Anlass sorgfältig prüfen.
Umzugskosten Umzug an den Studienort oder zum Berufseinstieg. Beruflicher beziehungsweise ausbildungsbezogener Anlass erforderlich.
Bewerbungskosten Bewerbungsfotos, Porto, Fahrten zu Vorstellungsgesprächen. Regelmäßig Werbungskosten bei späterer Berufstätigkeit.

Weitere Informationen: Werbungskosten, Sonderausgaben, Berufsausbildungskosten und Fortbildungskosten.

BAföG, Stipendium und steuerfreie Leistungen

BAföG ist regelmäßig nicht steuerpflichtig und muss grundsätzlich nicht als Einkommen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Auch viele Stipendien können steuerfrei sein. Steuerfrei bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sämtliche Studienkosten zusätzlich in voller Höhe steuerlich abziehbar sind.

Stipendium und Werbungskosten: Werden beruflich veranlasste Studienkosten durch ein steuerfreies Stipendium ersetzt oder wirtschaftlich ausgeglichen, kann der Werbungskostenabzug insoweit ausgeschlossen oder zu kürzen sein. Das betrifft insbesondere Stipendienbestandteile, die Studiengebühren, Reisekosten oder ausbildungsbezogene Kosten ersetzen.
Leistung Steuerliche Einordnung Praxis-Hinweis
BAföG regelmäßig steuerfrei Keine Lohnsteuererstattung, weil keine Lohnsteuer einbehalten wird.
Stipendium häufig steuerfrei, Einzelfallprüfung Stipendienbedingungen und Zweckbindung prüfen.
Arbeitgeber zahlt Studiengebühren lohnsteuerlich zu prüfen Eigenbetriebliches Interesse oder Arbeitslohn abgrenzen.
Erstattung konkreter Studienkosten kann Werbungskosten mindern Kein doppelter steuerlicher Vorteil für erstattete Kosten.

Weitere Informationen: Wann ist ein Stipendium steuerfrei?, BAföG-Rechner und BAföG-Rückzahlung berechnen.

Studentenjob, Werkstudent, Minijob und Praktikum

Viele Studierende arbeiten neben dem Studium. Steuerlich und sozialversicherungsrechtlich ist zu unterscheiden zwischen Minijob, kurzfristiger Beschäftigung, Werkstudententätigkeit, Pflichtpraktikum, freiwilligem Praktikum und dualem Studium.

Beschäftigungsart Steuerliche Bedeutung Sozialversicherung / Praxis
Minijob Häufig pauschal versteuert; dann meist keine individuelle Erstattung. Ab 2026 monatliche Verdienstgrenze 603 € beachten.
Werkstudent Arbeitslohn wird individuell nach ELStAM versteuert; Steuererklärung kann sich lohnen. Während der Vorlesungszeit grundsätzlich 20-Stunden-Regel beachten.
Ferienjob Lohnsteuerabzug kann wegen kurzer Beschäftigung zu hoch sein. Steuererklärung führt häufig zu Erstattung.
Pflichtpraktikum Vergütung kann steuerpflichtiger Arbeitslohn sein. Sozialversicherungsrechtliche Sonderregeln prüfen.
Freiwilliges Praktikum Arbeitslohn steuerlich relevant. Dauer, Vergütung und Studentenstatus prüfen.
Duales Studium Arbeitslohn und Werbungskosten regelmäßig relevant. Studienkosten können oft beruflich veranlasst sein.

Werkstudentenstatus: Was Arbeitgeber beachten sollten

Arbeitgeber sollten bei Werkstudenten regelmäßig eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung anfordern und aufbewahren. Während der Vorlesungszeit darf die Beschäftigung grundsätzlich nicht mehr als 20 Stunden pro Woche umfassen. Mehrarbeit ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa in der vorlesungsfreien Zeit, abends, nachts oder am Wochenende. Die 26-Wochen-Regelung sollte dabei beachtet werden.

Praxis-Tipp für Arbeitgeber: Prüfen Sie den Studentenstatus jedes Semester neu. Bei sehr langer Studiendauer, Überschreiten der 20-Stunden-Grenze oder mehreren parallelen Beschäftigungen sollte die Einordnung mit Krankenkasse oder Lohnabrechnung geklärt werden.

Weitere Informationen: Minijob-Rechner.

Steuererklärung online mit ELSTER

Die Einkommensteuererklärung kann elektronisch über Mein ELSTER, über geeignete Steuersoftware oder über eine Online-Steuererklärung übermittelt werden. Die frühere Software ElsterFormular wird für aktuelle Steuerjahre nicht mehr genutzt.

Typische Formulare für Studenten

  • Hauptvordruck Einkommensteuererklärung,
  • Anlage N bei Arbeitslohn und Werbungskosten,
  • Anlage Sonderausgaben bei Erststudiumskosten,
  • Anlage Vorsorgeaufwand für Versicherungsbeiträge,
  • Anlage SO bei bestimmten privaten Veräußerungsgeschäften,
  • Antrag auf Verlustfeststellung bei Werbungskostenüberschuss.

Belege bereithalten

  • Lohnsteuerbescheinigung,
  • Studienbescheinigung,
  • Semesterbeiträge,
  • Rechnungen für Laptop und Fachliteratur,
  • Fahrtkostenaufstellungen,
  • Miet- und Umzugskostenbelege.

Weitere Informationen: Online-Steuererklärung, Steuerprogramme im Vergleich und ELSTER Einkommensteuererklärung.

Fristen für die Steuererklärung von Studenten

Viele Studierende geben ihre Steuererklärung freiwillig ab. Für die freiwillige Einkommensteuererklärung gilt regelmäßig eine vierjährige Frist. Wer hingegen zur Abgabe verpflichtet ist, muss die allgemeinen Abgabefristen beachten.

Fall Frist Beispiel
Freiwillige Steuererklärung regelmäßig bis zum 31.12. des vierten Folgejahres Steuererklärung 2025 grundsätzlich bis 31.12.2029.
Pflichtabgabe ohne steuerliche Beratung regelmäßig bis 31.07. des Folgejahres Steuererklärung 2025 grundsätzlich bis 31.07.2026.
Pflichtabgabe mit Steuerberater regelmäßig verlängerte Beraterfrist Frist hängt vom Veranlagungsjahr und möglichen Vorabanforderungen ab.
Verlustfeststellung Fristen gesondert prüfen Bei verspäteter Verlustfeststellung können Rechtsfragen entstehen.
Achtung: Wenn das Finanzamt zur Abgabe auffordert, sollten Sie die dort genannte Frist beachten. Eine freiwillige Steuererklärung wird dann nicht mehr wie ein rein freiwilliger Antrag behandelt.

Checkliste Steuererklärung für Studenten

Persönliche Daten

  • Steuer-Identifikationsnummer,
  • Steuernummer, falls vorhanden,
  • Bankverbindung,
  • Adresse und Studienort,
  • Immatrikulationsbescheinigung.

Einnahmen

  • Lohnsteuerbescheinigung,
  • Werkstudentenjob,
  • Ferienjob,
  • Praktikum,
  • Minijob,
  • Stipendium oder sonstige Zahlungen.

Studienkosten

  • Semesterbeiträge,
  • Studiengebühren,
  • Fachbücher und Skripte,
  • Laptop, Tablet und Software,
  • Fahrtkosten,
  • Exkursionen und Auslandssemester.

Weitere Kosten

  • Miete am Studienort,
  • Umzugskosten,
  • Bewerbungskosten,
  • Kranken- und Pflegeversicherung,
  • Spenden,
  • Krankheitskosten.

Kindergeld, Kinderfreibetrag und Eltern

Für Eltern von Studierenden können Kindergeld und Kinderfreibeträge weiterhin relevant sein. Bei volljährigen Kindern kommt es insbesondere darauf an, ob sich das Kind in Ausbildung, Studium, Übergangszeit oder einer begünstigten weiteren Situation befindet. Die Altersgrenze liegt in vielen Ausbildungsfällen bei 25 Jahren.

Thema Hinweis
Kindergeld 2026 259 € je Kind und Monat.
Studium bis 25 Jahre Kindergeld kann während der Erstausbildung oder des Studiums weiterhin möglich sein.
Zweitausbildung Erwerbstätigkeit des Kindes kann schädlich sein, wenn bestimmte Grenzen überschritten werden.
Kinderfreibetrag Das Finanzamt prüft im Rahmen der Günstigerprüfung, ob Kindergeld oder Freibeträge günstiger sind.
Unterhalt an Studenten Unterhaltsleistungen können in bestimmten Fällen steuerlich relevant sein.

Weitere Informationen: Kindergeld-Rechner und Unterhalt berechnen.

Steuersoftware oder Steuerberater?

In einfachen Fällen kann eine gute Steuersoftware für Studierende ausreichend sein. Das gilt vor allem, wenn lediglich eine Lohnsteuerbescheinigung, Fahrtkosten, Laptop und einige Studienkosten vorliegen. Ein Steuerberater ist sinnvoll, wenn der Fall komplexer ist oder wenn es um Verlustvortrag, Ausland, Stipendium, duales Studium, Selbstständigkeit, Kryptowährungen oder Einspruch gegen den Steuerbescheid geht.

Steuersoftware reicht häufig bei

  • einem einfachen Werkstudentenjob,
  • nur einer Lohnsteuerbescheinigung,
  • überschaubaren Studienkosten,
  • keiner Vermietung,
  • keinem Auslandssachverhalt,
  • keinem Einspruch.

Steuerberater sinnvoll bei

  • Masterstudium mit Verlustvortrag,
  • Auslandssemester oder Auslandspraktikum,
  • Stipendium mit Kostenersatz,
  • dualem Studium,
  • selbständiger Tätigkeit neben dem Studium,
  • Kryptowährungen oder Kapitalanlagen,
  • abweichendem Steuerbescheid.

Weitere Informationen: Steuererklärung mit Software oder Steuerberater? , Steuerprogramme im Vergleich und Steuerberaterkosten.

Steuertipps für Schüler und Studierende

  1. Lohnsteuer zurückholen: Wurde bei einem Job Lohnsteuer einbehalten, kann sich die Steuererklärung häufig lohnen.
  2. Studienkosten sammeln: Semesterbeiträge, Laptop, Fachliteratur, Fahrtkosten, Software und Exkursionen sollten dokumentiert werden.
  3. Erststudium und Zweitstudium unterscheiden: Nur bei Werbungskosten ist ein Verlustvortrag möglich.
  4. Masterstudium prüfen: Ein Master nach Bachelor ist häufig steuerlich günstiger einzuordnen als ein Erststudium direkt nach dem Abitur.
  5. Verlustvortrag beantragen: Bei hohen Werbungskosten und geringen Einnahmen kann ein Verlust für spätere Jahre festgestellt werden.
  6. Minijob richtig einordnen: Pauschal versteuerte Minijobs führen regelmäßig nicht zu einer individuellen Lohnsteuererstattung.
  7. Stipendium prüfen: Steuerfreie Stipendien können den Werbungskostenabzug kürzen, wenn sie Studienkosten ersetzen.
  8. Bescheid prüfen: Nach Erhalt des Steuerbescheids sollten Erstattung, Verlustvortrag und Abweichungen kontrolliert werden.

Beratung zur Steuererklärung für Studenten

Wir unterstützen Studierende, Absolventen, dual Studierende, Werkstudenten und Berufseinsteiger bei der Prüfung, ob sich eine Steuererklärung lohnt, ob ein Verlustvortrag möglich ist und welche Studienkosten steuerlich geltend gemacht werden können.

Besonders bei Masterstudium, Zweitstudium, Auslandssemester, Stipendium, dualem Studium, selbständiger Nebentätigkeit, Kryptowährungen oder Einspruch gegen den Steuerbescheid ist eine steuerliche Prüfung sinnvoll.

FAQ zur Steuererklärung für Studenten

Müssen Studenten eine Steuererklärung abgeben?

Studierende müssen nicht automatisch eine Steuererklärung abgeben. Eine Pflicht kann aber entstehen, wenn bestimmte Einkünfte vorliegen, das Finanzamt zur Abgabe auffordert oder selbständige beziehungsweise gewerbliche Tätigkeiten ausgeübt werden. Freiwillig kann eine Steuererklärung häufig sinnvoll sein.

Wann lohnt sich eine Steuererklärung als Student?

Sie lohnt sich besonders, wenn Lohnsteuer einbehalten wurde, hohe Studienkosten entstanden sind, ein Master- oder Zweitstudium vorliegt oder ein Verlustvortrag für spätere Jahre möglich ist.

Kann ich Studienkosten im Erststudium absetzen?

Kosten eines Erststudiums direkt nach dem Abitur sind grundsätzlich bis 6.000 € jährlich als Sonderausgaben abziehbar. Das bringt nur etwas, wenn im selben Jahr ausreichend steuerpflichtige Einkünfte vorhanden sind.

Kann ich Studienkosten im Masterstudium als Werbungskosten absetzen?

Ein Masterstudium nach einem Bachelorabschluss ist regelmäßig kein erstmaliges Studium mehr. Die Kosten können daher häufig als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn ein beruflicher Zusammenhang besteht.

Was ist ein Verlustvortrag im Studium?

Ein Verlustvortrag entsteht, wenn Werbungskosten höher sind als steuerpflichtige Einnahmen. Der Verlust kann festgestellt und später mit Einkommen aus dem Berufseinstieg verrechnet werden.

Welche Kosten können Studenten absetzen?

Absetzbar sind je nach Einordnung insbesondere Semesterbeiträge, Studiengebühren, Fachliteratur, Laptop, Software, Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Exkursionen, Auslandssemester, Bewerbungskosten, Umzugskosten und gegebenenfalls doppelte Haushaltsführung.

Ist BAföG steuerpflichtig?

BAföG ist regelmäßig nicht steuerpflichtig. Es führt aber auch nicht zu einer Lohnsteuererstattung, weil darauf keine Lohnsteuer einbehalten wird.

Muss ich ein Stipendium in der Steuererklärung angeben?

Viele Stipendien sind steuerfrei. Es sollte aber geprüft werden, ob das Stipendium konkrete Studienkosten ersetzt. Dann kann der Werbungskostenabzug insoweit gekürzt sein.

Kann ich als Student mit Minijob Steuern zurückbekommen?

Bei pauschal versteuertem Minijob gibt es regelmäßig keine individuelle Steuererstattung. Wird dagegen Lohnsteuer individuell einbehalten, kann eine Steuererklärung zu einer Erstattung führen.

Wie lange kann ich als Student freiwillig eine Steuererklärung abgeben?

Eine freiwillige Einkommensteuererklärung kann regelmäßig bis zum 31.12. des vierten Folgejahres abgegeben werden. Für die Steuererklärung 2025 ist dies grundsätzlich der 31.12.2029.

Weitere Informationen und Steuerrechner

Weitere hilfreiche Informationen und Rechner:

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Ob Studienkosten als Sonderausgaben oder Werbungskosten abziehbar sind, hängt insbesondere von Studienart, Vorbildung, Dienstverhältnis, beruflichem Zusammenhang, Erstattungen, Stipendien, Einnahmen und Nachweisen im konkreten Einzelfall ab.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


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