Steuererklärung für Studenten: Gratis Rechner + Tipps vom Steuerberater
Lohnt sich eine Steuererklärung als Student und was kannst Du als Student in der Steuererklärung von der Steuer absetzen
Inhalt:
Eine Steuererklärung lohnt sich, wenn man zu viel Lohnsteuer bzahlt hat. Aach Ablauf des Kalenderjahres kann die zuviel gezahlte Steuer durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung vom Finanzamt erstattet werden. Das kann sich insbesondere dann lohnen, wenn Sie Ausgaben hatten, die beim Lohnsteuerabzug noch nicht berücksichtigt wurden. Siehe hierzu Was können Studenten von der Steuer absetzen?
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Steuererklärung für Studenten
Steuererklärungen ab dem Jahr 2020 (abzugeben im Jahr 2021) können nicht mehr in ElsterFormular erstellt werden. Sie können gerne meine online Steuererklärung nutzen.
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Was können Studenten von der Steuer absetzen?
In der Steuererklärung können alle Aufwendungen für das Studium als auch für die ausgübte Arbeit abgesetzt werden, wie z.B. Wege zwischen Wohnung und Uni bzw. zur Arbeit. Alle Kosten die dem Erwerb, der Sicherung oder auch der Erhaltung der Einnahmen dienen, können in der Steuererklärung abgesetzt werden (Werbungskosten).
Kürzung der Werbungskosten bei steuerfreien Leistungen aus einem Stipendium: Ein Rechtsanwalt hat ein Stipendium des Deutschen Akademischen Auslandsdienstes (DAAD) für ein Studium zum Master of Laws in den USA erhalten. Das Stipendium betrug 22.000 Euro und deckte die Kosten für das Studium ab. Der Rechtsanwalt machte in seiner Steuererklärung die gesamten Studienkosten als vorweggenommene Werbungskosten geltend. Das Finanzamt erkannte jedoch nur die Kosten an, die nicht durch das Stipendium gedeckt wurden. Der Rechtsanwalt klagte gegen die Entscheidung des Finanzamt. Das Finanzgericht Köln hat die Klage abgewiesen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Revision zum BFH zugelassen. Der BFH hat noch nicht entschieden, ob die Studienkosten als Werbungskosten abziehbar sind.
Außerdem können Vorsorgeaufwendungen (z.B. Versicherungsbeiträge) als Sonderausgaben abgesetzt werden. Auch außergewöhnliche Belastungen, d. h. Aufwendungen, die aufgrund besonderer Umstände zwangsläufig anfallen (zum Beispiel Krankheitskosten) können abgesetzt werden.
Kosten für das Studium: können als Berufsausbildungskosten oder als Fortbildungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Die Aufwendungen für die eigene erstmalige Berufsausbildung oder für das Erststudium können bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro als Sonderausgaben abgezogen werden. Zu den Ausbildungskosten gehören neben Lehrgangs- und Studiengebühren die Aufwendungen für Fachbücher und anderes Lernmaterial sowie Fahrtkosten.
Übersicht, was Studenten von der Steuer absetzen können: Studenten können insbesondere Studiengebühren und folgendes von der Steuer absetzen:
- Studienkosten als Werbungskosten oder
- Studienkosten als sog. Berufsausbildung (Sonderausgaben)
- Übernahme von Studiengebühren aus eigener Verpflichtung
- Übernahme von Studiengebühren aus arbeitsvertraglicher Verpflichtung
- Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung
- Außergewöhnliche Belastungen
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Beschäftigung von Studenten
Es ist eine gute Idee, Studenten während der Semesterferien und eventuell auch darüber hinaus zu beschäftigen. Dabei gibt es jedoch einige wichtige Punkte zu beachten, um sicherzustellen, dass sowohl Sie als Arbeitgeber als auch die Studierenden von den Vorteilen des Werkstudentenstatus profitieren können.
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Überprüfung des Studentenstatus: Stellen Sie sicher, dass die Person, die Sie einstellen möchten, tatsächlich an einer Hochschule oder Universität eingeschrieben ist. Eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung sollte jedes Semester vorgelegt und kopiert werden.
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Dauer des Studiums: Achten Sie darauf, dass die Studierenden, die Sie beschäftigen, sich nicht zu lange im Studium befinden. Nach dem 19. Semester kann es bereits riskant sein, und nach dem 25. Semester ist eine Beschäftigung als Werkstudent nicht mehr möglich.
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Arbeitszeiten beachten:
- Während der Semesterferien: In dieser Zeit können Studierende wie normale Vollzeitmitarbeiter beschäftigt werden, solange die Arbeitszeiten den Arbeitsschutzbestimmungen entsprechen.
- Außerhalb der Semesterferien: Hier ist die wöchentliche Arbeitszeit auf maximal 20 Stunden begrenzt, um den Werkstudentenstatus nicht zu gefährden.
- Jährliche Arbeitszeitgrenze: Studierende dürfen nicht mehr als 26 Wochen pro Jahr mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.
Wenn Sie diese Punkte beachten, können Sie von den Vorteilen der Beschäftigung von Studierenden profitieren, ohne das Risiko teurer Nachzahlungen einzugehen. Es ist auch ratsam, sich regelmäßig über aktuelle Änderungen in der Gesetzgebung zu informieren, da sich Regelungen ändern können.
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Steuertipps für Schüler und Studierende
Schüler und Studierende können durch verschiedene Maßnahmen Steuern sparen oder sich bereits gezahlte Steuern zurückerstatten lassen. Hier sind einige Tipps, die dabei helfen können:
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Werbungskosten geltend machen: Zu den Werbungskosten zählen Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Studium oder der Schule stehen. Dazu gehören beispielsweise Kosten für Fachbücher, Arbeitsmittel, Fahrtkosten zur Uni oder Schule, Ausgaben für Exkursionen und Studienreisen. Diese Kosten können in der Steuererklärung angegeben werden.
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Doppelte Haushaltsführung: Wenn Schüler oder Studierende für ihre Ausbildung einen zweiten Haushalt führen müssen, können die Kosten dafür unter Umständen als doppelte Haushaltsführung abgesetzt werden. Dazu zählen Miete und Nebenkosten für die Zweitwohnung.
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Jobben und Steuerfreibeträge: Viele Schüler und Studierende jobben nebenbei. Bis zu einem gewissen Jahresverdienst ist dieser Nebenverdienst steuerfrei. Der Grundfreibetrag liegt im Jahr 2023 bei 10.347 Euro. Liegt der Verdienst darüber, kann eine Steuererklärung sinnvoll sein, um zu viel gezahlte Steuern zurückzuerhalten.
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BAföG und Stipendien: BAföG-Zahlungen und die meisten Stipendien sind steuerfrei. Allerdings sollten Stipendien genau geprüft werden, da es Ausnahmen geben kann.
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Kinderfreibetrag und Kindergeld: Eltern von Schülern und Studierenden können Kindergeld oder den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Einkommen der Eltern und dem Alter des Kindes.
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Verlustvortrag: Wenn Studierende in einem Jahr mehr Werbungskosten als Einnahmen haben, können sie einen Verlustvortrag in das nächste Jahr übertragen. Dies kann besonders für Studierende interessant sein, die am Ende ihres Studiums stehen und ein hohes Einstiegsgehalt erwarten.
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Praktika und geringfügige Beschäftigung: Einnahmen aus Pflichtpraktika während des Studiums sind oft steuerfrei. Bei geringfügigen Beschäftigungen (450-Euro-Jobs) werden keine Steuern abgezogen, aber es kann sinnvoll sein, diese in der Steuererklärung anzugeben, um eventuell zu viel gezahlte Steuern zurückzuerhalten.
Es ist ratsam, sich bei Unsicherheiten professionellen Rat einzuholen, beispielsweise bei einem Steuerberater oder dem Lohnsteuerhilfeverein. Die Steuergesetze können komplex sein, und die individuelle Situation spielt eine große Rolle bei der optimalen Steuergestaltung.
Steuertipp: Wann ist das Stipendium steuerfrei?
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Steuertipp: Eine Steuererklärung kann sich auch lohnen, selbst wenn Du keine Steuern gezahlt hast und deswegen keine Steuererstattung in diesem Jahr erhältst. Die Kosten können durch einen Verlustvortrag in die nächsten Jahre vortragen werden und später zu einer Steuererstattung führen.
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Weitere Informationen für Schüler, Studenten und Auszubildende
- Kindergeld
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- Unterhalt | Düsseldorfer Tabelle
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- Minijob
Ob betrieblich oder im Privathaushalt. Einfach und schnell die Gesamtkosten ermitteln
Mehr Tipps für die Steuererklärung ...
Siehe auch:
Rechtsgrundlagen zum Thema: Student
EStREStR R 22.2 Wiederkehrende Bezüge bei ausländischen Studenten und Schülern
AO
AO § 52 Gemeinnützige Zwecke
AO § 68 Einzelne Zweckbetriebe
AO § 52 Gemeinnützige Zwecke
AO § 68 Einzelne Zweckbetriebe
UStAE
UStAE 4.18.1. Wohlfahrtseinrichtungen
UStAE 4.21.2. Ergänzungsschulen und andere allgemein bildende oder berufsbildende Einrichtungen
UStAE 4.21.3. Erteilung von Unterricht durch selbständige Lehrer an Schulen und Hochschulen
UStAE 6.3. Ausländischer Abnehmer
UStAE 10.2. Zuschüsse
UStAE 12.9. Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen
UStAE 12.13. Begünstigte Verkehrsarten
UStAE 16.2. Beförderungseinzelbesteuerung
UStAE 4.18.1. Wohlfahrtseinrichtungen
UStAE 4.21.2. Ergänzungsschulen und andere allgemein bildende oder berufsbildende Einrichtungen
UStAE 4.21.3. Erteilung von Unterricht durch selbständige Lehrer an Schulen und Hochschulen
UStAE 6.3. Ausländischer Abnehmer
UStAE 10.2. Zuschüsse
UStAE 12.9. Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen
UStAE 12.13. Begünstigte Verkehrsarten
UStAE 16.2. Beförderungseinzelbesteuerung
UStR
UStR 103. Wohlfahrtseinrichtungen
UStR 112. Ergänzungsschulen und andere allgemein bildende oder berufsbildende Einrichtungen
UStR 112a. Erteilung von Unterricht durch selbständige Lehrer an Schulen und Hochschulen
UStR 129. Ausländischer Abnehmer
UStR 150. Zuschüsse
UStR 170. Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen
UStR 173. Begünstigte Verkehrsarten
UStR 221. Beförderungseinzelbesteuerung
KStR 4.5
AEAO
AEAO Zu § 52 Gemeinnützige Zwecke:
AEAO Zu § 66 Wohlfahrtspflege:
AEAO Zu § 68 Einzelne Zweckbetriebe:
LStR
R 3.26 LStR Steuerbefreiung für nebenberufliche Tätigkeiten
EStH 10.9 32.5
BGB 549 551