Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland
Handelsgesetzbuch
zum Inhaltsverzeichnis
BFH - Urteile
§ 58 HGB Übertragbarkeit
Erstes Buch: Handelsstand
Fünfter Abschnitt: Prokura und Handlungsvollmacht
Der Handlungsbevollmächtigte kann ohne Zustimmung des Inhabers des Handelsgeschäfts seine Handlungsvollmacht auf einen anderen nicht übertragen.
BFH - Urteile
Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.
Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland