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Handelsgesetzbuch
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BFH - Urteile
§ 573 HGB Beteiligung eines Binnenschiffes
Fünftes Buch: Seehandel
Vierter Abschnitt: Schiffsnotlagen
Erster Unterabschnitt: Schiffszusammenstoß
Die Vorschriften dieses Unterabschnitts sind entsprechend anzuwenden, wenn an dem Unfall ein Binnenschiff beteiligt ist.
BFH - Urteile
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