Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Bewertungsgesetz (BewG)

zum Inhaltsverzeichnis


Suchen + finden


BFH - Urteile

weiter zu: Anlage 21 BewG

BewG Anlage 20 (zu § 169 Abs. 5)

Gruppen der Zweige des Tierbestands nach der Flächenabhängigkeit

1.
Mehr flächenabhängige Zweige des Tierbestands
Pferdehaltung,
Rindviehzucht,
Pferdezucht,
Milchviehhaltung,
Schafzucht,
Rindviehmast.
Schafhaltung,
2.
Weniger flächenabhängige Zweige des Tierbestands
Schweinezucht,
Legehennenhaltung,
Schweinemast,
Junghühnermast,
Hühnerzucht,
Entenmast,
Entenzucht,
Gänsemast,
Gänsezucht,
Putenmast.
Putenzucht,

BFH - Urteile

weiter zu: Anlage 21 BewG



Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.


Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland



Steuerberater

Die Steuerexperten, die Steuern einfacher machen!

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)
E-Mail: Steuerberater@steuerschroeder.de
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung. Anfragen bitte nur per E-Mail.

YouTube Kanal



Steuerberatung

Holen Sie sich die Steuerberatung, die Sie brauchen - verlassen Sie sich auf einen bewährten Steuerberater








Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin