GuV-Gliederung - Gesamtkostenverfahren
Die Gewinn-und Verlustrechnung (GuV-Rechnung) kann entsprechend § 275 Abs. 1 HGB entweder nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB oder nach dem Umsatzkostenverfahren gem. § 275 Abs. 3 HGB aufgestellt werden.
GuV-Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB):
Umsatzerlöse |
|
+/- |
Erhöhung oder |
+ |
andere aktivierte Eigenleistungen |
+ |
sonstige betriebliche Erträge |
- |
Materialaufwand: - Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren - Aufwendungen für bezogene Leistungen |
- |
Personalaufwand: - Löhne und Gehälter - soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung, davon für Altersversorgung... |
- |
Abschreibungen - auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen - auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens |
- |
sonstige betriebliche Aufwendungen |
+ |
Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen... |
+ |
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen... |
+ |
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen... |
- |
Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens |
- |
Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen... |
= |
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit |
+ |
außerordentliches Ergebnis (= außerordentliche Erträge |
- |
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
- |
sonstige Steuern |
= |
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag |