Rentenlexikon
Rentenlexikon:ABDEFGHIKLMNOPRSTUVWZ
AAÜG
Das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz - AAÜG - regelt die Überführung der in den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der ehemaligen DDR erworbenen Ansprüche und Anwartschaften in die gesetzliche Rentenversicherung.
In der ehemaligen DDR existierte eine Vielzahl solcher Zusatz- und Sonderversorgungssysteme (beispielsweise die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz oder die Sonderversorgung der Angehörigen der Nationalen Volksarmee), die an die dort Versicherten zusätzliche Leistungen zur Rente aus der Sozialpflichtversicherung bzw. Leistungen anstelle von Renten aus der Sozialversicherung erbrachten. Nach den Vorgaben des Einigungsvertrages waren die in diesen Systemen erworbenen Ansprüche und Anwartschaften in die gesetzliche Rentenversicherung zu überführen.
Dies ist durch das AAÜG geschehen. Die Zeiten, die in einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem der ehemaligen DDR zurückgelegt worden sind, gelten heute als Pflichtbeitragszeiten der Rentenversicherung.