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Rentenlexikon

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Anpassungsformel


Die Rentenanpassung erfolgt auf der Grundlage der Veränderung des aktuellen Rentenwertes beziehungsweise des aktuellen Rentenwertes (Ost) regelmäßig zum 1. Juli eines Jahres. Der angepasste monatliche Bruttobetrag der Rente wird ermittelt, indem der neue aktuelle Rentenwert mit den anderen Faktoren der Rentenformel multipliziert wird.

Basis für die Anpassung der Renten sind die Daten des Statistischen Bundesamts zur Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR). Um jedoch der tatsächlichen Einnahmenentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung Rechnung zu tragen, wird neben der Lohnentwicklung nach den VGR die Entwicklung der zur Rentenversicherung beitragspflichtigen Entgelte bei der Ermittlung der für die Rentenanpassung relevanten Lohnentwicklung berücksichtigt. Darüber hinaus werden auch die Veränderungen bei den Aufwendungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die gesetzliche Rentenversicherung und die private Altersvorsorge berücksichtigt. Zudem berücksichtigt der Nachhaltigkeitsfaktor die Veränderung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentnerinnen und Rentnern zu Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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