Rentenlexikon
Rentenlexikon:ABDEFGHIKLMNOPRSTUVWZ
Anwartschaften
Anwartschaften sind - insbesondere durch Beitragszahlung - erworbene Werte in Form von gutgeschriebenen Entgeltpunkten, die zum Zeitpunkt der Leistungsgewährung zum Rentenanspruch werden. Die Rente kann nur gezahlt werden, wenn eine gewisse Anwartschaft besteht. Wer bereits für 60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge gezahlt hat, hat damit eine Anwartschaft auf die Regelaltersrente erworben. Er bzw. sie erhält diese Leistung aber erst dann, wenn er bzw. sie die Regelaltersgrenze erreicht. Für diejenigen, die vor 1947 geboren sind, liegt die Regelaltersgrenzebei 65 Jahren.Für diejenigen, die nach 1947 geboren sind, wird die Regelaltersgrenzein Abhängigkeit vom Geburtsjahrgang stufenweise bis auf das 67. Lebensjahr angehoben.