Rentenlexikon
Rentenlexikon:ABDEFGHIKLMNOPRSTUVWZ
Anwartschaftserhaltungszeiten
Freiwillig Versicherte können eine Rente wegen Erwerbsminderung nur dann erhalten, wenn vor dem 1. Januar 1984 die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt und vom 1. Januar 1984 an jeder Monat mit anwartschaftserhaltenden Zeiten belegt ist. Hierzu zählen: Beitragszeiten, Anrechnungszeiten, Berücksichtigungszeiten, Rentenbezugszeiten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Zeiten des gewöhnlichen Aufenthalts in den neuen Bundesländern vor 1992.