Rentenlexikon
Rentenlexikon:ABDEFGHIKLMNOPRSTUVWZ
Arbeitseinkommen
Das Arbeitseinkommen ist der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit. Das Arbeitseinkommen ist u. a. die Grundlage für die Berechnung der Pflichtbeiträge von versicherungspflichtigen Selbstständigen, soweit sie sich für die einkommensgerechte Beitragszahlung nach dem tatsächlichen Arbeitseinkommen entschieden haben.