Rentenlexikon
Rentenlexikon:ABDEFGHIKLMNOPRSTUVWZ
Arbeitsentgelt
Das beitragspflichtige Arbeitsentgelt ist maßgebend für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Hierzu zählen grundsätzlich alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus einem Beschäftigungsverhältnis zufließen. Erhält der Arbeitnehmer neben seinem Barlohn auch Sachbezüge wie z. B. freie Kost und Wohnung, so ist der Wert dieser Leistungen (wird jährlich in einer Verordnung bekannt gegeben) den Barbezügen hinzuzurechnen.