Rentenlexikon
Rentenlexikon:ABDEFGHIKLMNOPRSTUVWZ
Beitragszeiten nach Fremdrentenrecht
Beitragszeiten, die anerkannte Vertriebene, Spätaussiedlerinnen oder Spätaussiedler in ihrem Herkunftsland nachweisen können, sind Beitragszeiten im Bundesgebiet gleichgestellt.
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