Rentenlexikon

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Betriebliche Altersvorsorge


Die betriebliche Altersvorsorge ist klassischerweise eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Sie beruht auf einer Versorgungszusage des Arbeitgebers, die er seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus Anlass des Arbeitsverhältnisses gibt. Aus der Zusage ergeben sich die Art und der Umfang der Leistungen, also z. B. ob eine Alters-, Invaliditäts- oder/und Hinterbliebenenversorgung versprochen wird.

Bisher stand es dem Arbeitgeber weitgehend frei, zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen er seinen Beschäftigten eine Betriebsrente gewähren wollte. Seit dem 1.1.2002 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen individuellen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge, wenn sie die Zusage des Arbeitgebers durch Entgeltumwandlung selbst finanzieren. Dieser Anspruch besteht derzeit nicht für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes. Der Staat unterstützt dies mit Steuer- und Sozialabgabenersparnis.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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