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Betriebsrenten


Betriebsrenten sind klassischerweise freiwillige Leistungen der Arbeitgeber. Sie werden gezahlt, wenn eine entsprechende Zusage des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin vorliegt.

Seit dem 1.1.2002 haben Beschäftigte jedoch grundsätzlich das Recht, einen Teil ihres Lohns oder Gehalts zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung umzuwandeln, um später eine Betriebsrente zu erhalten (Entgeltumwandlung). Der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin muss diesem Wunsch nachkommen. Eine Pflicht des Arbeitgebers, sich an der Alterssicherung seiner Beschäftigten zu beteiligen, ist durch den Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung allerdings nicht entstanden.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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