Rentenlexikon

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Bundeszuschuss


Die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden nicht nur durch Beiträge finanziert, sondern auch durch einen Bundeszuschuss. Dieser ist multifunktional. Insbesondere kommt darin die Garantiestellung des Bundes für den Fortbestand der gesetzlichen Rentenversicherung auch unter veränderten demografischen Rahmenbedingungen zum Ausdruck. Gleichwertiger Grund ist, dass die Rentenversicherung wegen der für die Allgemeinheit zu erbringenden Leistungen finanziell entlastet wird.

Die Höhe des allgemeinen Bundeszuschusses wird für jedes Kalenderjahr entsprechend der Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter und des Beitragssatzes fortgeschrieben. Daneben zahlt der Bund einen zusätzlichen Bundeszuschuss an die allgemeine Rentenversicherung, mit dem die nicht beitragsgedeckten Leistungen der Rentenversicherung pauschal abgegolten werden. Der zusätzliche Bundeszuschuss wird jährlich prozentual mit der Veränderungsrate des Steueraufkommens für einen Mehrwertsatzsteuerpunkt fortgeschrieben. Im Übrigen erfolgt eine pauschale Zahlung des Bundes der Beiträge für Kindererziehungszeiten. Darüber hinaus wird noch der Erhöhungsbetrag zum zusätzlichen Bundeszuschuss gezahlt, der mit der Veränderungsrate der Bruttolöhne und -gehälter fortgeschrieben wird. Ursprünglich war dieser Betrag an Einnahmen der Ökosteuer gekoppelt.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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