Rentenlexikon

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Direktzusage


Die Direktzusage (auch Pensions- oder unmittelbare Versorgungszusage) ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Sie ist eine Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Beschäftigten oder dessen Angehörigen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen zu gewähren. Sie ist in Deutschland die am weitesten verbreitete Form der betrieblichen Altersvorsorge. Träger der Versorgung ist das Unternehmen. Die Leistungen dazu werden aus betrieblichen Mitteln finanziert. Der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin kann an der Finanzierung beteiligt werden.

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BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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